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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
So unterschiedlich bezahlen Krankenkassen Zusatzleistungen für Schwangere
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) So unterschiedlich bezahlen Krankenkassen Zusatzleistungen für Schwangere

Yoga für Schwangere
Yoga für Schwangere: Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland jährlich knapp 800.000 Geburten. Der anschließende Service für die Frauen ist auch von ihrem Krankenversicherer abhängig. „Für werdende Mütter kann es sich lohnen, die eigene Kasse zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln“, erklärt Thomas Adolph von Gesetzlichekrankenkassen.de. | Foto: StockSnap / Pixabay

Von der Vermittlung einer Hebamme bis zum Geburts-Vorbereitungskurs für den Partner: Frauen können während einer Schwangerschaft viel Hilfe gebrauchen. Doch längst nicht jeder Service ist hierzulande auch eine kostenlose Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hierzu zählen zwar regelmäßige Check-ups, drei Ultraschalluntersuchungen und alle wichtigen Tests auf Erkrankungen – wie zum Beispiel Hepatitis B, Röteln, HIV oder Schwangerschaftsdiabetes. 

Rufbereitschaft für Hebammen

Doch daneben bieten viele Krankenkassen weitere Zusatzleistungen an, mit denen sie sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Hierzu zählen zum Beispiel die Übernahme der Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungent oder rezeptfreie Arzneimittel. Ein anderes Beispiel ist die Pauschale für die Hebammen-Rufbereitschaft: Die Hebamme schließt einen Vertrag mit der Schwangeren ab und berechnet hierfür eine Pauschale. Die Rechnung wird in der Regel erst selbst bezahlt. 

Thomas Adolph © Sabine Rauscher

Diese Pauschale bieten 57 Krankenkassen an, die auf dem Vergleichsportal Gesetzlichekrankenkassen.de vertreten sind. 34 Krankenkassen erstatten sie als eigenständige Leistung und weitere 23 Krankenkassen über ein Globalbudget innerhalb eines Pakets von mehreren verschiedenen Leistungen. Die Höhe der Rückerstattung liegt bei sieben von ihnen zwischen 200 und 250 Euro und bei jeweils acht weiteren zwischen 300 und 500 beziehungsweise 500 und 610 Euro. 

„Jede Kasse entscheidet individuell über ihr Angebot. Deswegen ist es ratsam, wenn Versicherte sich bei ihrem jeweiligen Anbieter genau über die Zusatzleistungen für Schwangere informieren – auch zu der Frage, ob dabei die Kosten ganz oder teilweise von der Kasse übernommen werden“, empfiehlt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Online-Portals, das die Leistungen aller 96 gesetzlichen Krankenversicherer hierzulande miteinander vergleicht

Kosten für zusätzliche Vorsorge

Einige Krankenversicherungen unterstützen werdende Mütter zudem bei der Suche nach einer Hebamme. Hierfür bieten sie ihren Versicherten ein entsprechendes Suchportal an oder suchen gezielt geeignete Hebammen in Wohnortnähe. 28 Kassen geben diese Leistung auf dem Vergleichsportal an. Und 71 Kassen übernehmen die Kosten für zusätzliche Untersuchungen zur Vorsorge. Dazu zählen etwa Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Windpocken und Streptokokken, ein Toxoplasmose- und Zytomegalie-Test. 

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Ebenso wie die Kosten für spezielle Programme zur Vermeidung von Frühgeburten erstatten 28 der gesetzlichen Krankenversicherer diese Ausgaben als eigenständige Leistung. Weitere 43 Krankenkassen rechenen es über ein oft auch Gesundheitskonto genanntes Globalbudget ab. Als Paket aus mehreren unterschiedlichen Leistungen erstatten 26 Kassen zwischen 50 und 250 Euro, acht Kassen zwischen 300 und 400 Euro sowie neun weitere 500 bis 610 Euro. 

Vorbereitungskurs für Partner

Geburtsvorbereitungskurse sind bis zu einer Länge von 14 Stunden für Schwangere zwar eine gesetzliche Regelleistungen. Das gilt aber nicht für ihren Partner. 30 Kassen erstatten die Kursgebühren als eigenständige Leistung und weitere 28 Krankenkassen über ein Globalbudget innerhalb eines Pakets. Zehn von ihnen bezuschussen es in einem Budgetrahmen von 50 bis 250 Euro, sieben in einem Rahmen von 300 bis 375 Euro sowie elf von 400 bis 610 Euro. 

Kosten für Arznei ohne Rezept 

Für die werdende Mutter und ihr Baby gelten Folsäure, Jodid, Eisen oder Magnesium als besonders wichtig. Die Arzneimittel werden daher auch von einigen Krankenkassen erstattet. Ob das aber auch zum Beispiel Naturheilmittel oder Vitaminpräparate gilt, müssen Versicherte im Voraus mit ihrem Anbieter klären. 53 Kassen geben an, dass sie rezeptfreie Arzneimittel erstatten. 18 davon regeln das als eigenständige Leistung. Bei 21 Kassen liegt das Globalbudget zwischen 50 und 250 Euro und bei jeweils sieben zwischen 300 und 400 Euro beziehungsweise 500 und 600 Euro. 

 

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