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Zwei Tage mit AfW: „Der Gesprächsbedarf ist sehr groß“

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AIFM-Richtlinie kommt voraussichtlich im Januar

Bei der AIFM-Richtlinie rechnet Sänger damit, dass diese im Januar 2013 vom Parlament verabschiedet wird. Strittige Punkte seien derzeit die Regelung für offene Immobilienfonds, der Anteil an Fremdkapital in geschlossenen Fonds sowie die Ein-Objekt-Fonds. „Der Gesprächsbedarf zur AIFM ist so groß, dass die Stühle in meinem Büro meist nicht ausreichen“, so Sänger.

Noch konkreter berichtete Ralph Brinkhaus, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags, über die AIFM-Richtlinie. Die Bestimmungen für Spezialfonds werden nicht geändert, erklärte der CDU-Politiker. Schließlich kämen die Steuerprivilegien, die für diese Anlageklasse gelten, 2013 ohnehin auf den Prüfstand. Light-Regulierung für kleinere Anbieter geschlossener Fonds

Bei geschlossenen Fonds planen die Politiker laut Brinkhaus, für Manager, die weniger als 100 Millionen Euro verwalten, eine sogenannte Light-Regulierung, die weniger Anforderungen als die „richtige“ Regulierung für mindestens 100 Millionen Euro schwere Anbieter enthält. Auch die ursprünglich geplante Begrenzung des Fremdkapitalanteils auf 30 Prozent bei geschlossenen Fonds soll nochmals überdacht und voraussichtlich auf 60 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus wird die Mindestanlagesumme bei Ein-Objekt-Fonds von den zunächst geplanten 50.000 Euro voraussichtlich auf 20.000 bis 30.000 Euro sinken.

Bezüglich Honorarberatung erklärte Brinkhaus, fairen Wettbewerb zwischen Finanzberatung auf Provisions- und auf Honorarbasis schaffen zu wollen. „Wie werden noch in dieser Legislaturperiode das Berufsbild des Honorarberaters etablieren, der die gleichen Voraussetzungen wie Provisionsberater erfüllen muss.“

Zum von Björn Sänger angesprochenen Mischmodell, bei dem ein Berater sowohl Honorar- als auch Provisionsberatung anbieten kann, äußerte sich Brinkhaus hingegen skeptisch. „Die Berater könnten es so drehen, wie es für sie am besten wäre, ohne die Kundeninteressen zu berücksichtigen“, sagte er. Wenn die Politik zur privaten Vorsorge rät, muss sie die Qualität der Produkte gewährleisten

Abschließend beantwortete Brinkhaus die auch von DAS INVESTMENT.com-Lesern häufig gestellte Frage, warum die Regulierung der Finanzindustrie deutlich strenger ist als die der anderen Branchen. Schließlich müsse weder ein Bäcker noch ein Autoverkäufer offenlegen, wie viel Provision er für jedes verkaufte Produkt bekommt, so ein Argument aus dem Publikum. Bei Finanzprodukten handele es sich aber zu einem großen Teil um die Altersvorsorge, entgegnete Brinkhaus. „Wenn die Politik diese schon nicht durch gesetzliche Rente garantieren kann und zur privaten Vorsorge rät, dann muss sie zumindest mal die Qualität der Produkte gewährleisten.“ Zur Neufassung der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD2) gab es hingegen nur wenig Konkretes zu berichten. Nach Angaben von Thomas Ernst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fehlt es an einer eigenen Position der Bundesregierung. Die Ressortabstimmungen laufen noch.

Die zwei Gesprächsrunden, die in den vergangenen Monaten in Brüssel stattfanden, haben, haben keine klaren Ergebnisse geplant. Eine dritte Runde ist für den 28. November angesetzt. Die weitere Entwicklung der Verhandlungen ist laut Ernst ungewiss. Da Irland ab Januar 2013 die EU-Präsidentschaft übernimmt, hänge es zu einem großen Teil davon ab, welche Schwerpunkte das Land setzen wird.