Zweieinhalb Jahre Haft für Maschmeyer-Erpresser
Die Polizei fasste den Erpresser kurz vor einer fingierten Geldübergabe. Vor Gericht gestand der Angeklagte und entschuldigte sich für seine Tat. Er sei zum Tatzeitpunkt verzweifelt gewesen: So habe er ein Vermögen bei einer Geldanlage verloren.
Z. beteuerte vor Gericht, dass er seine Drohungen nie habe wahrmachen wollen. Doch das half nicht. Denn er habe sogar einen zweiten Versuch gestartet, das Geld zu kassieren, so Martin Strube, Pressesprecher des Amtsgerichts Hannover, gegenüber DAS INVESTMENT.com. Nach dem misslungenen ersten Versuch habe er noch am selben Tag einen weiteren Übergabeort bestimmt. Allerdings verhaftete ihn die Polizei vor dem zweiten Anlauf. Das Gericht sah in seinem unentschlossenen Handeln während der Geldübergabe keinen „Rücktritt vom Verbrechen“.
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