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Zweiter Finanzverband lehnt Gesetzentwurf des Finanzministeriums ab

Frank Rottenbacher, AfW
Frank Rottenbacher, AfW
„Wir lehnen es strikt ab, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG beziehungsweise KWG zu klassifizieren“, erklärt Frank Rottenbacher. Denn das würde laut dem AfW-Vorstand den unabhängigen Vertrieb unmöglich machen und alle Vermittler von geschlossenen Fonds unter ein Haftungsdach drängen.

Skeptisch sieht der Verband auch die Ankündigung der Bafin, die Prospekte des grauen Kapitalmarkts zukünftig nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf deren Inhalt zu prüfen. Diese sogenannte Kohärenzprüfung sei unsinnig, meint Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Er würde es zwar begrüßen, wenn mit der inhaltlichen Prüfung eine entsprechende Haftung der Bafin einhergehen würde, „was wiederum die unsägliche Haftung der Vermittler im Rahmen ihrer eigenen Plausibilitätsprüfungspflicht beenden könnte“. Ohne Haftungsübernahme ergebe die Prüfung aber keinen Sinn. „Dann könnte das auch der TÜV, Stiftung Warentest oder sonst wer machen, welche bislang bekanntermaßen für ihre Einschätzungen auch nicht die Verantwortung übernehmen.“ so Wirth. Gestern hat sich bereits der Verband Geschlossene Fonds (VGF) gegen den Gesetzentwurf des Finanzministeriums ausgesprochen.

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