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Zweitmarkt Schiffsfonds: Vorsicht bei Unterschiedsbeträgen

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Wichtig: einerseits können betroffene Investoren die Steuerzahlung durch den Unterschiedsbetrag nicht umgehen, andererseits ist die Versteuerung des Unterschiedsbetrags unabhängig von der Höhe eines Veräußerungserlöses durch Verkauf der Schiffe beziehungsweise Verkauf der Beteiligung. Im schlimmsten Fall trifft den Anleger die Fälligkeit der Steuerzahlung in einem Jahr mit hohem persönlichem Steuersatz – und der Erlös aus der Fondsliquidation deckt nicht einmal die Steuerschulden. Wer eine Schiffsbeteiligung am sogenannten Erstmarkt als Kombimodell gezeichnet hat, muss spätestens bei Verkauf des Schiffs oder bei Verkauf der Beteiligung den Unterschiedsbetrag steuerwirksam auflösen. Die steuerlichen Auswirkungen betreffen nur den Anleger, welcher den Anteil an dieser Beteiligung als Erster erworben hat. Der Unterschiedsbetrag ist nur einmal zu versteuern. Insofern besteht für einen Käufer dieses Schiffsfondsanteils bei einem späteren Verkauf diese Pflicht nicht mehr. Für den optimalen Verkaufszeitpunkt sind drei Parameter wichtig (siehe auch Tabelle unten): 1. Höhe des Unterschiedsbetrags
Für die Ermittlung der steuerlichen Auswirkungen aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags sind die Höhe der Nominalbeteiligung und die Höhe des persönlichen Steuersatzes entscheidend:
- Je höher der Unterschiedsbetrag, umso höher die Steuerzahllast.
- Bei einem negativen Unterschiedbetrag kommt es zu einer Steuerentlastung. 2. Höhe des persönlichen Steuersatzes
Je niedriger der persönliche Steuersatz, umso geringer die:
- Steuerlast aus einem positiven Unterschiedsbetrag sowie die 
- Steuerentlastung aus der Auflösung eines negativen Unterschiedsbetrags. 3. Höhe des möglichen Verkaufserlöse
- Je niedriger der mögliche Verkaufserlös, umso geringer ist der verbleibende Überschuss.
- Ist der mögliche Verkaufserlös geringer als die Steuerlast aus der Auflösung eines positiven Unterschiedsbetrags (Fall B), dann kommt es zu einer Unterdeckung. Hierzu tabellarisch drei Beispielfälle im Überblick:  Fazit: Die Beispiele zeigen, dass ein gezielt gewählter Zeitpunkt für den Verkauf der Beteiligung das persönliche Ergebnis beeinflusst. Wer in Schiffsbeteiligungen investiert ist, sollte sich in einem ersten Schritt einen Überblick über den bisherigen Verlauf der einzelnen Beteiligungen verschaffen. In einem zweiten Schritt sollte eine Analyse der bestehenden Chancen und Risiken (etwa aus Unterschiedsbeträgen, möglichen Erlösen aus geplanten Schiffsverkäufen) erfolgen. Gerade bei Anlegern mit mehreren Schiffsbeteiligungen empfiehlt sich der Blick auf das gesamte Portfolio. Vor allem dann, wenn ein Schiff in einem Jahr mit hohem persönlichen Steuersatz verkauft wird, der Verkaufserlös gering und der Unterschiedsbetrag hoch ist, kann durch den gezielten Verkauf einer oder mehrerer Beteiligungen das gesamte Portfolio dennoch zielgerichtet optimiert werden. Zu den Autoren: Pascal Seppelfricke ist Vorstand der Seppelfricke & Co. Family Office AG, die als unabhängiges Beratungsunternehmen im Bereich der Vermögensverwaltung mit geschlossenen Fonds tätig ist. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Analyse und Bewertung von geschlossenen Fonds für vermögende Privatkunden, Stiftungen und institutionelle Investoren. Jürgen Mohr ist Gründer der Concycle e.K., deren Tätigkeitsschwerpunkt im Controlling und Handel von geschlossenen Fondsbeteiligungen liegt. Bereits in den 80er Jahren entwickelte Mohr eine Controllingdatenbank für Schiffsfonds, die heute mehr als 1.000 Schiffsbeteiligungen enthält.

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