„Vermögenswirksame Leistungen sind eigentlich eine gute Sache, denn sie werden zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt“, erklären die Experten des Nürnberger Lebensversicherers Universa. „Doch es gibt einige Hürden zu überwinden.“ Erstens muss man sich selbst darum kümmern. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden nicht automatisch gezahlt.
Sie sind stattdessen freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Wie viel Berufstätigen zusteht, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Bis zu 40 Euro monatlich sind möglich und werden zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Arbeitnehmer sollten deshalb im ersten Schritt bei ihrem Chef, dem Betriebsrat oder bei der Personalabteilung nachfragen, ob sie VL bekommen können.
Förderung nur auf Antrag und begrenzt
Der Staat fördert die Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage: Bis zu 43 Euro pro Jahr gibt es bei einer Anlage der VL in einem Banksparplan oder Bausparvertrag. Das zu versteuernde Einkommen darf allerdings nicht höher sein als 17.900 Euro pro Jahr (Verheiratete: 35.800). Und bis zu 80 Euro pro Jahr zahlt der Staat bei einem Fondssparplan dazu, wenn das Einkommen nicht über 20.000 Euro (40.000) liegt.
In beiden Fällen muss man die Förderung jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragen. Das Geld wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren ausbezahlt. So manchen Sparerenden schrecken diese formalen Hürden ab. Viele machen auch keine Einkommensteuererklärung oder die Förderung wird nicht gewährt, weil das Einkommen zu hoch ist.
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Gehaltsumwandlung als Alternative
Eine vergleichsweise entspannte Alternative ist im Gegensatz dazu die betriebliche Altersvorsorge: Hier fließt die staatliche Förderung unkompliziert und ohne extra Antrag mit der monatlichen Gehaltsabrechnung auf das Girokonto. Denn die VL werden per Bruttolohnumwandlung angelegt. Das spart neben Sozialabgaben auch noch Lohnsteuer.
Zudem ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, einen zusätzlichen Zuschuss von 15 Prozent auf die VL zu gewähren. Später wird aus dem gesparten Geld entweder eine lebenslange garantierte Rente gezahlt oder man kann eine einmalige Kapitalabfindung wählen. Auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent ist möglich, der Rest wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.