Here you will find the English version of our General Terms and Conditions as a PDF.
Hier finden Sie die deutsche Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF.
AGB für Werbeschaltungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Unternehmern, Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Auftraggeber“) und der Edelstoff Media GmbH (im Folgenden „Edelstoff“) über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel des Auftraggebers (im Folgenden insgesamt „Anzeigen“) in Printmedien (insbesondere in den Titeln DAS INVESTMENT und private banking magazin), auf Webseiten (insbesondere unter den Domains www.dasinvestment.com und private-banking-magazin.de), auf Social Media-Kanälen, Smartphone Apps und/oder in den elektronischen Newslettern von Edelstoff zum Zwecke der Verbreitung, (im Folgenden jeweils: „Anzeigenvertrag“)
- Der Anzeigenvertrag kommt zu Stande, wenn Edelstoff einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein von Edelstoff erstelltes Angebot innerhalb von 2 Wochen seit Angebotsdatum ohne Änderungen schriftlich annimmt. Telefax und Email wahren die Schriftform.
- Auftraggeber kann auch eine Agentur oder ein sonstiger Dienstleister sein, der im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und/oder Dienstleistungen wirbt. Bei nicht nachgewiesener wirksamer Bevollmächtigung kommt der Anzeigenvertrag mit demjenigen zu Stande, der gegenüber Edelstoff als Auftraggeber auftritt.
- Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB für den jeweiligen Auftrag in der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Fassung und die jeweils gültige Preisliste von Edelstoff als verbindlich an.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies von Edelstoff ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Stornierung von Anzeigenaufträgen
- Die Stornierung eines Anzeigenvertrags durch den Auftraggeber ist mit folgender Maßgabe möglich. Die Erklärung einer Stornierung bedarf der Textform (Brief, Fax, Email). Bei Zugang der Erklärung mindestens 4 Wochen vor vereinbartem Erstverkaufstag bzw. Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei Stornierungserklärungen, die Edelstoff danach, aber vor Erstverkaufstag bzw. Schaltungsbeginn zugehen, sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung, d.h. nach erstmaliger Schaltung der Anzeige, beziehungsweise mit Erreichen des Datums des vertraglich vereinbarten – erstmaligen – Schaltungstermins, ist die volle vereinbarte Vergütung geschuldet. Als Stornierung gilt es auch, wenn der Auftraggeber Edelstoff die Werbemittel nicht zur Verfügung stellt mit der Folge, dass eine Veröffentlichung der Anzeige nicht stattfinden kann.
Platzierung
- Terminvereinbarungen und Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Anzeigenvertrages, wenn Edelstoff dies in Textform betätigt hat.
- Ist im Rahmen des Anzeigenvertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen durch den Auftraggeber vereinbart, so hat er diese innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist zur Veröffentlichung abzurufen. Ist keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber die Anzeigen in dem Kalenderjahr abzurufen, für welches der Anzeigenauftrag erteilt wurde. Nach Ablauf des Kalenderjahres erlischt das Recht des Auftraggebers ersatzlos, Anzeigen abzurufen.
- Ruft der Auftraggeber Anzeigen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig innerhalb des vereinbarten Zeitraumes ab, so steht ihm kein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehalt der vereinbarten Vergütung zu.
Werbemittel
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und die Anzeigen deutlich als Werbemittel erkennbar sind. Edelstoff behält sich vor, nach eigenem Ermessen eine ergänzende Kennzeichnung als kommerzielle Kommunikation vorzunehmen, insbesondere diese bei der Veröffentlichung als „Anzeige“ zu kennzeichnen oder vom Aufraggeber zu verlangen, dass dieser eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Edelstoff wird ggf. zusätzlich die Anzeige vom redaktionellen Inhalt räumlich in geeigneter Weise absetzen.
- Der Auftraggeber räumt Edelstoff alle für die Nutzung und Schaltung seiner Werbemittel erforderlichen Rechte ein, insbesondere urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, in dem zeitlich, inhaltlich und räumlich für die Durchführung des Anzeigenauftrages erforderlichen Umfang.
- Der Auftraggeber hat außerdem zu gewährleisten, dass die Inhalte der Anzeigen
- keine Rechte (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) Dritter verletzen,
- nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen und/oder
- (bei digitalen Anzeigen) keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links oder Verfahren beinhalten, die Edelstoff oder die Internetnutzer schädigen können oder der Verbreitung von Viren, Würmern oder Trojanern dienen.
- Der Auftraggeber stellt Edelstoff auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von dem Auftraggeber überlassenen Werbemittel und (bei digitalen Anzeigen) der Seiten, auf die durch einen Link in den Anzeigen verwiesen wird, von Dritten gegen sie geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass der Auftraggeber Edelstoff aus anderen Gründen als zum Zwecke der Werbung Content (Text oder Bild) zur Verfügung stellt. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, Edelstoff von Ansprüchen Dritter freizustellen, sollten diese im Zusammenhang mit dem zugelieferten Content erhoben werden. - Edelstoff behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, den (weiteren) Abruf von Anzeigen durch den Auftraggeber zu untersagen, die Abrufmöglichkeit zu entziehen und/oder einen Abruf mit sofortiger Wirkung einzustellen („Ablehnungsrecht“), wenn
- der Inhalt einer Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Auflagen und Bestimmungen verstößt, oder
- der Inhalt von deutschen Werbe- oder Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder
- eine Anzeige Werbung Dritter oder für Dritte enthält, ohne dass dies Edelstoff zuvor zur Kenntnis gebracht worden ist, oder
- die Veröffentlichung einer Anzeige für Edelstoff aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht möglich oder zumutbar ist, oder
- aufgrund einer Anzeige ein Streit zwischen Edelstoff und einem Dritten oder dem Auftraggeber und einem Dritten besteht, infolgedessen ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen Edelstoff wegen der Veröffentlichung der Anzeige geltend machen könnte. Edelstoff teilt dem Auftraggeber die Ablehnung mit.
- Die Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit von Inhalten obliegt dem Auftraggeber. Edelstoff ist nicht verpflichtet, Anzeigeninhalte daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere, ob gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts verletzt werden.
Zahlungsmodalitäten
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über Basiszins (§ 288 Abs.2 BGB) berechnet. Weitergehende Ansprüche wie Erstattung von Einziehungskosten bleiben vorbehalten.
- Wird dem Auftraggeber aufgrund eines von diesem versprochenen oder in Aussicht gestellten zukünftigen, dann in Summe rabattierfähigen Buchungsvolumens ein Rabatt gewährt, und wird das anfangs unterstellte Volumen am Ende des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, so hat der Auftraggeber den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt worden ist. Wenn für konzernangehörige Firmen gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.
- Edelstoff behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber sich bereits im Zahlungsverzug befindet und weitere Aufträge vom Auftraggeber erteilt worden sind. Edelstoff kann die Ausführung von Leistungen aus den Anzeigenverträgen oder die Veröffentlichung von Anzeigen von einer Vorauszahlung oder dem vollständigen Ausgleich bereits fälliger Rechnungen durch den Auftraggeber abhängig machen.
- Edelstoff liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Form eines Anzeigenausschnittes, einer Belegseite oder eines Screenshots der veröffentlichten Anzeige. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von Edelstoff über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung vom Auftraggeber übersandter Werbemittel endet drei Monate nach Ablauf des vereinbarten Veröffentlichungszeitraums. Edelstoff ist berechtigt, die Werbemittel darüber hinaus unbegrenzt aufzubewahren.
- Bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige, soweit dies von Edelstoff zu vertreten ist, kann Edelstoff nach seiner Wahl eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung gewähren oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nachbesserung). Lässt Edelstoff eine zum Zwecke der Nachbesserung vom Auftraggeber gestellte angemessene Frist verstreichen, so steht dem Auftraggeber das vorgenannte Recht auf Minderung zu.
- Weitergehende Mängelansprüche sowie Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung von Edelstoff und dessen gesetzliche Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen in Fällen
- des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) beruht,
- oder im Falle der Nichteinhaltung etwa übernommener Zusicherungen oder arglistig verschwiegener Mängel.
- Der Höhe nach ist die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten stets auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten vorstehende Haftungsbeschränkungen nicht.
Ansprüche des Auftraggebers wegen entgangenen Gewinns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige. - Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Edelstoff nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn sich dadurch der Inhalt der Anzeige ändert.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinemedien
- Die Werbemittel für Onlinemedien (Webseiten, Social Media, Smartphone Apps und elektronische Newsletter) sind spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und für die Schaltung geeigneter Form vom Auftraggeber anzuliefern. Edelstoff unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn an dem Anzeigentext oder an einer Vorlage noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Eine redaktionelle oder technische Nachbereitung durch Edelstoff findet nicht statt.
- Stellt der Auftraggeber Edelstoff die Werbemittel nicht bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin zur Verfügung, ist Edelstoff nicht mehr zur Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Schaltungstermins verpflichtet.
- Edelstoff ist in diesem Fall berechtigt, die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Schaltungstermin vorzunehmen. Hatte der Auftraggeber einen bestimmten Zeitraum gebucht, so verschiebt sich dieser nach Absprache mit dem Auftraggeber und vorbehaltlich entsprechender Kapazitäten entsprechend in die Zukunft. Edelstoff ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die vereinbarte Anzahl von Ad Impressions innerhalb eines kürzeren Zeitraums zu ermöglichen. Der Auftraggeber kann sich alternativ statt mit einer Verschiebung des Veröffentlichungszeitraums mit einer geringeren Anzahl von Ad Impressions im ursprünglich vereinbarten Zeitraum einverstanden erklären. Keiner der genannten Fälle berechtigt den Auftraggeber zu einer Minderung der Vergütung. Außerdem erfolgt die Berechnung der gebuchten Leistung für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum.
- Bis zu 5 Werktage vor einem vereinbarten Schaltungsterminen kann der Auftraggeber Verschiebungen von Schaltungsterminen kostenfrei vereinbaren, soweit andere Zeiträume im laufenden Kalenderjahr noch verfügbar sind. Sind keine anderen Zeiträume im laufenden Kalenderjahr mehr verfügbar, ist eine individuelle Absprache mit Edelstoff erforderlich, ein Anspruch des Auftraggebers auf Verschiebung besteht insoweit nicht.
- Verschiebung innerhalb der letzten 5 Werktage vor einem vereinbarten Schaltungstermin sind nur möglich, wenn noch andere Zeiträume im laufenden Kalenderjahr verfügbar sind. In diesem Fall berechnet Edelstoff eine Umbuchungspauschale in Höhe von 300,- EUR pro Verschiebung.
Sind keine anderen Zeiträume im laufenden Kalenderjahr mehr verfügbar, erfolgt die Berechnung der ursprünglich vereinbarten Leistung zu 50% analog Ziffer 6 dieser AGB. Eine Schaltung erfolgt klarstellend dann nicht. - Verschiebungen, die vom Auftraggeber erst nach dem vereinbarten Schaltungstermin bei Edelstoff angefragt werden, sind wie Stornierungen im Sinne von Ziffer 6 (Nichtzurverfügungstellung der Werbemittel) zu behandeln.
- Edelstoff veröffentlicht die Anzeigen für die vertraglich vereinbarte Dauer oder bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Ad Impressions (Aufrufe der Anzeigen) auf der vertraglich vereinbarten Werbefläche (Website und/oder elektronischer Newsletter) in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann Edelstoff nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleisten.
- Übliche Ausfallzeiten aufgrund von planmäßigen und außerplanmäßigen Wartungsarbeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Geltendmachung sonstiger Rechte. Gleiches gilt für Zeiten, in denen die Wiedergabe der Anzeige nicht möglich ist aus Gründen, die von Edelstoff nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streiks oder Hackangriffe). Ein von Edelstoff zu vertretender Fehler bei der Veröffentlichung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Veröffentlichung durch Umstände beeinträchtigt wird, die nicht im Verantwortungsbereich von Edelstoff liegen, wie z.B. Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder Hardware des Users/Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall aufgrund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung in Proxy-Servern oder im lokalen Cache. Entsprechendes gilt bei Ausfall des von Edelstoff genutzten Servers, soweit dieser nicht länger als 24 Stunden (durchgehend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Veröffentlichung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen relevanten Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit einer Festbuchung) wird Edelstoff den Veröffentlichungszeitraum nach Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Lehnt der Auftraggeber eine Verlängerung ab, so reduziert sich die zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit.
- Werbemittel für Onlinemedien können z.B. aus Bildern, Texten, Tonfolgen, Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus sensitiven Flächen bestehen, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse eine Verbindung zu weiteren Daten herstellen, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
- Wird durch die Anzeige auf andere Seiten verwiesen (Link), so übernimmt der Auftraggeber eine Gewähr dafür, dass diese Seiten nicht gegen Ziffer 12 dieser AGB verstoßen.
- Macht Edelstoff von seinem Ablehnungsrecht (Ziffer 14 dieser AGB) nach bereits erfolgter Veröffentlichung einer Anzeige Gebrauch, so ist der Auftraggeber berechtigt, Edelstoff eine neue oder geänderte Anzeige zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen Ziff. 14 dieser AGB verstößt. Hierdurch eintretende Verzögerungen bei der Veröffentlichung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Edelstoff hat Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten sowie der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat, die der Verwendung der Anzeigen entgegenstehen. Ein Recht auf Rückerstattung der Vergütung steht dem Auftraggeber in keinem Fall zu, wenn der Inhalt einer Anzeige gegen Ziffer 12 verstößt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige nach erstmaliger Schaltung zu prüfen und Edelstoff unverzüglich anzuzeigen, wenn die Anzeige Fehler bzw. Mängel aufweist.
- Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis des von Edelstoff erstellten Reportings. Weicht ein von dem Auftraggeber erstelltes Reporting hiervon ab, so bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Regelung. Wird zwischen den Parteien keine Einigung erzielt, so gilt für die Abrechnung das Reporting von Edelstoff auf Basis der von Edelstoff verwendeten Systeme als vereinbart; dies sind nach Ermessen von Edelstoff die Systeme Adition, JUNE, Mailingwork, Google Analytics, Google Ads., LinkedIn Campaign Manager, Meta.
- Soweit nach Ende des vereinbarten Zeitraumes die Schaltung der Anzeige beendet wird, besteht kein Anspruch des Auftraggebers, dass die Anzeige im Internet nicht mehr auffindbar ist. Auf Aufforderung durch den Auftraggeber wird Edelstoff eine möglichst umfassende Löschung veranlassen.
Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für Printmedien
- Die allgemeinen und die nachfolgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen von Edelstoff gelten entsprechend auch für Aufträge über Fremdbeilagen, Beikleber, technische Sonderausführungen und exklusive Sonderpublikationen. Es gelten folgende besondere Stornierungsregelungen:
- Bei Jahrespaketen mit unterschiedlichen Wertmodulen, deren Paketleistungen mit Sonderkonditionen rabattiert wurden, ist eine Stornierung des Pakets oder einzelner Paketleistungen aus Gründen, die Edelstoff nicht zu vertreten hat, ausgeschlossen. Die Stornierung von Cover-Booklets, von exklusiven Sonderpublikationen oder die Teilnahme an Sonderpublikationen aus Gründen, die Edelstoff nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Anfragen für Anzeigenverträge betreffend Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei Edelstoff eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, ob eine Maßnahme auf die angefragte Weise realisierbar ist.
- Anzeigenverträge betreffend Beilagen erfordern stets die Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung durch Edelstoff. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken können oder Fremdanzeigen, z.B. Verbundwerbung enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber nach entsprechender Kenntniserlangung unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, die den technischen Vorgaben des Verlags entsprechen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Edelstoff unverzüglich Ersatz an. Sofern derartige Mängel erst bei der Verarbeitung erkennbar werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, aufgrund dieser Mängel bei Edelstoff entstehende Mehrkosten bzw. Verluste bei der Herstellung zu tragen. Edelstoff gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, anderenfalls gehen sie in das Eigentum von Edelstoff über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach erstmaliger Veröffentlichung der Anzeige. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Edelstoff berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Edelstoff übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können und/oder eine Minderung der Druckqualität eintritt.
- Vor Drucklegung werden keine Maschinenandrucke versandt.
- Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen; im Falle der Umsetzung durch Edelstoff sind spätere Reklamationen bzw. diesbezügliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Nachgewiesene angemessene Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Edelstoff behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen oder Coupons auch Rücken an Rücken zu platzieren.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) ist Edelstoff berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeigen während des Andauerns dieses Ereignisses hinauszuschieben. Sofern Edelstoff die Veröffentlichung aufgrund von höherer Gewalt für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten unmöglich wird, wird Edelstoff von der Pflicht zur Veröffentlichung befreit. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Anzeigenvertrag zurückzutreten. Falls im Falle von höherer Gewalt lediglich die Auflagenhöhe des jeweiligen Mediums beeinträchtigt wird, hat Edelstoff Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Anzeigenverträge mit 80% in der jeweiligen Marktphase erzielten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach Tausender-Seitenpreis gemäß der garantierten Auflage zu bezahlen.
Besonderheiten zu Mängelrechten bei Printmedien
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung bei Edelstoff schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber binnen einem Jahr ab Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige schriftlich anzuzeigen. Hält der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen nicht ein, gilt die Anzeige als vertragsgemäß, mit der Folge, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen.
- Falls eine veröffentlichte Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffentlichung einer mängelfreien Ersatzanzeige (allerdings nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde) oder auf Minderung der vereinbarten Vergütung. Edelstoff ist berechtigt, zunächst nach eigenem Ermessen zur Vermeidung der Minderung der Vergütung eine Ersatzanzeige vorzunehmen. Edelstoff ist berechtigt, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Anzeigenvertrages und des Gebots von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder wenn dies für Edelstoff mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Edelstoff hat dann eine angemessene Minderung der Vergütung zu gewähren.
- Falls Edelstoff eine ihr für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, die Veröffentlichung der Ersatzanzeige verweigert, Edelstoff die Nacherfüllung nicht zumutbar ist oder falls die Ersatzanzeige erneut mangelhaft ist, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
- Schadensersatzansprüche verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung, in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
- Verteilte Auflagen sowie verbreitete Auflagen unterliegen Marktschwankungen. Edelstoff erteilt auf Anfrage Auskunft. Schwankungen der Auflage im marktüblichen Umfang berechtigen nicht zur Stornierung, Minderung oder Schadensersatz.
Stand: 28.05.2024
AGB für Abonnement-Verträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für Abonnement-Verträge zwischen dem Besteller des Abonnements („Kunde“) und der Edelstoff Media GmbH
- Geltung der AGB
Die Bestellung und Durchführung sämtlicher Abonnement-Verträge für das Magazin "DAS INVESTMENT" erfolgt ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Edelstoff Media GmbH sowie ggf. den besonderen vertraglichen Bestimmungen zu den jeweiligen Abonnement-Angeboten, über die der Kunde gesondert informiert wird. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. - Vertragsschluss, Vertragspartner
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot, welches die Edelstoff Media GmbH annehmen kann. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Vertragsschluss; die Edelstoff Media GmbH ist berechtigt, Abonnement-Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag über ein Abonnement kommt durch die schriftliche Bestätigung der Abonnement-Bestätigung durch die Edelstoff Media GmbH zustande.
Vertragspartner des Kunden ist:
Edelstoff Media GmbH
Goldbekhöfe
Moorfuhrtweg 11
22301 Hamburg
Geschäftsführer: Peter Ehlers
Sitz und Registergericht: HRB 119875
Amtsgericht Hamburg
Telefon: 040-40 19 99-50
E-Mail: [email protected] - Widerrufsrecht für Abonnements
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Edelstoff Media GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg; Telefon: 040-40 19 99-50; Fax: 040-40 19 99-60; E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.
An: Edelstoff Media GmbH, Goldbekhöfe, Moorfuhrtweg 11,
22301 Hamburg; Tel.: 040-40 19 99-50; E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Ort, Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
- Lieferung, Eigentumsvorbehalt
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen der Edelstoff Media GmbH gegen den Kunden auf diesen über. - Zahlungsbedingungen
Der Bezugspreis wird mit Zugang der Rechnung im Voraus fällig, und ist auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Sofern die Zahlung nicht spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Termin geleistet wird, gerät der Kunde nach § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dasselbe gilt, wenn eine vereinbarte Abbuchung vom Konto des Kunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, fehlschlägt. - Kündigung
Befristete Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten laufen Abonnements auch nach Ablauf einer etwaigen Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht zuvor gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Edelstoff Media GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg zu richten. Hinsichtlich Kündigungsfristen und Laufzeitverlängerung gilt Folgendes, soweit nicht im Einzelfall andere Konditionen angegeben sind:
- Abonnements mit einer Mindestbezugszeit von einem Jahr oder mehr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Kunde sie nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums kündigt.
- Abonnements mit einer kürzeren Mindestbezugszeit verlängern sich nach Ablauf der Bezugszeit automatisch und sind danach jeweils zum Monatsende kündbar. Für bereits bezahlte Bezugszeiten wird das Abonnement nach Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine sofortige Beendigung und anteilige Rückerstattung der Zahlung.
- Anpassung des Bezugspreises
Die Edelstoff Media GmbH ist berechtigt, den Bezugspreis der Abonnements anzupassen, wenn und soweit sich der Abgabepreis der Hefte im Einzelverkauf erhöht. Eine Preiserhöhung kann im Übrigen — nicht öfter als einmal jährlich — aufgrund gestiegener Papier-, Layout-, Druck-, Lohn- oder Vertriebskosten vorgenommen werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss der Edelstoff Media GmbH innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung an den Kunden zugehen. - Kundendaten, Datenschutz
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich zudem, der Edelstoff Media GmbH Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Postdienstleister die Edelstoff Media GmbH über etwaige Adressänderungen des Kunden informieren. Die Edelstoff Media GmbH übernimmt für nicht erfolgte bzw. verspätete Zustellungen aufgrund der nicht erfolgten Mitteilung von geänderten Zustelladressen keine Haftung.
Die Edelstoff Media GmbH hält bei der Datenverarbeitung und Datennutzung die geltenden Datenschutzgesetze ein. Zur Vertragsabwicklung werden die personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet und ggf. auch an Dienstleister (wie z. B. Auslieferer) weitergegeben. Sofern für ausgewählte Maßnahmen Bonitätsprüfungen erforderlich sind, erfolgt ggf. ein Datenaustausch mit den entsprechenden Dienstleistern. - Änderung dieser AGB
Die Edelstoff Media GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, wobei der Kunde über die Änderungen vorab informieren wird. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht. Die Edelstoff Media GmbH wird den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. - Verschiedenes
Wenn die Besteller Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als Gerichtsstand Hamburg. Auf das Rechtsverhältnisse zwischen der Edelstoff Media GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt.
