Reiserücktrittsversicherung muss Bonusmeilen ersetzen
Die Kosten, die ein Versicherer im Fall eines Reiserücktritts ersetzen muss, umfassen auch den Ersatz für Bonusmeilen, die der Versicherte von der Fluggesellschaft nicht erstattet bekommt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).