LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Allianz-Referatsleiterin Susanne Marian über die neuen Ausgleichsregeln bei Scheidungen

Susanne Marian
Susanne Marian
DAS INVESTMENT.com: War es Zeit für eine Reform des Scheidungsrechts?

Susanne Marian: Ja. Der alte Versorgungsausgleich war einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Ansprüche etwa aus Lebensversicherungen oder der betrieblichen Altersvorsorge wurden dabei häufig erst zum Rentenbeginn unter den Ex-Eheleuten aufgeteilt. Sich nach zehn oder mehr Jahren beim Ex-Gatten zu melden und einen Teil der Betriebsrente zu verlangen ist aber eine unangenehme Sache. Oft kam es auch vor, dass die Ex-Partner vergaßen, dass sie Rentenansprüche aus der Ehe haben. Jetzt wird alles direkt beim Scheidungstermin geklärt.

Versicherungs-Newsletter

 Versicherungs-Newsletter aktuelle Ausgabe
Aktuelle Ausgabe

Wie die Lebensversicherer Kunden halten wollen

Junge GKV-Kunden wollen in die PKV

>> kostenlos abonnieren

>> aktuelle Ausgabe

DAS INVESTMENT.com: Wie läuft das ab?

Marian: Das neue Gesetz regelt, dass Versorgungsansprüche aus der Ehezeit zur Hälfte geteilt werden. Dabei gibt es die interne und die externe Teilung. Ein Paar hat beispielsweise während der Ehe einen Kapitalwert von 20.000 Euro aufgebaut. Bei der internen Teilung erhält etwa die Frau einen eigenen Vertrag bei der Versicherung des Mannes. Die Hälfte des Wertes, also 10.000 Euro, werden dem Vertrag des Mannes entnommen und für sie eingezahlt. Daraus errechnet sich eine eigene Rente. Die Teilungskosten tragen beide.

DAS INVESTMENT.com: Was ist eine externe Teilung?

Marian: Dabei gehen die Leistungen nicht auf die gleiche Versicherung über, sondern auf eine andere, die der Partner selbst aussucht.

DAS INVESTMENT.com: Ende Oktober 2009 haben 38 der 120 Lebensversicherer in Deutschland die Versorgungsausgleichskasse VAUSK gegründet. Wann springt diese Kasse ein?

Marian: Die Kasse springt dann ein, wenn Ansprüche aus einer Betriebsrente ausgeglichen werden müssen. Sie kommt nur bei einer externen Teilung ins Spiel, und zwar nur dann, wenn der Ausgleichsberechtigte nicht angibt, auf welchen Versicherer die Leistungen übergehen sollen.


Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe von DAS INVESTMENT (Februar 2010). >> zur Themenübersicht
>> zum Abo-Service & Einzelheftbestellung


DAS INVESTMENT.com: Was passiert dann?

Marian: Nehmen wir an, der Ausgleichswert liegt bei 10.000 Euro. Dieser Betrag geht an die Kasse. Dafür bekommt der betroffene Ex-Ehepartner einen Vertrag, der von Gesetzes wegen bestimmte Kriterien erfüllen muss. Es handelt sich dabei nämlich um einen Unisex-Tarif ohne Abschlusskosten.

DAS INVESTMENT.com: Kann der VAUSK-Versicherte auch eigene Beiträge zahlen?

Marian: Nein, das hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.

DAS INVESTMENT.com: Was geschieht mit den 10.000 Euro?

Marian: Die Kapitalanlage erfolgt anteilig bei den 38 beteiligten Versicherern. Wir erwirtschaften somit quasi einen Durchschnittszins. Zu Rentenbeginn gibt es dann aus dem angesammelten Kapital die monatlichen Renten.

DAS INVESTMENT.com: Die Allianz verwaltet die Kassenbestände – haben Sie sich das freiwillig aufgehalst?

Marian: Es handelt sich bei der Gründung nicht um einen Alleingang der Allianz, sondern um eine koordinierte Aktion der Versicherer. Wettbewerb spielt bei dieser Einrichtung keine Rolle – sie ist die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe. Aber wir als Marktführer sahen uns schon in der Pflicht, weil wir die entsprechenden Fachstäbe und technologischen Kapazitäten haben.

DAS INVESTMENT.com: Das heißt konkret?

Marian: Die Kasse soll kostengünstig arbeiten, deshalb hat sie keine eigenen Mitarbeiter. Alle Verwaltungsarbeit läuft über bestehende Allianz-Abteilungen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion