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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Bloomberg-Analyse 10 Dinge, die man über Mifid II wissen sollte

Mifid II, die von der Europäischen Union angestrebte einheitliche Richtlinie zu Finanzmarkt-Aktivitäten und -Dienstleistungen soll am 3. Januar 2018 in Kraft treten, so dass für die Vorbereitungen weniger als ein Jahr bleibt. Die Vorschriften lösen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, kurz Mifid, ab. Die neue Version kombiniert das Umsetzungselement der G20-Handelsvereinbarung (der Vereinbarung der G20-Staaten, den Derivatehandel auf elektronische Plattformen zu verlagern) mit stark erhöhten Anforderungen für die Marktintegrität und den Anlegerschutz.

Was muss man darüber wissen? Nachfolgend eine kurze Analyse von Bloomberg.

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  1. Es gibt keine Grenzen, zumindest für Wertpapiere. Wenn ein Finanzinstrument an einem EU-Handelsplatz gehandelt wird, ist sein Handel innerhalb der EU durch Mifid II geregelt, selbst bei US-Treasuries, wenn sie an einem Handelsplatz notiert sind.
  2. Was genau ist mit Handelsplatz gemeint? Ganz einfach: es geht um ein multilaterales System, an dem Käufer und Verkäufer dritter Parteien handeln können. Das umfasst regulierte Märkte (RMs oder für die meisten von uns Börsen), multilaterale Handelsfazilitäten (MTFs oder nichtbörsliche, nicht-diskretionäre, Vorschriften-basierte Ausführungsplattformen) und organisierte Handelsfazilitäten (OTFs oder diskretionäre Fazilitäten).
  3. Machen Sie sich vertraut mit "Transparenz vor der Transaktion". Feste Preise in liquiden Wertpapieren müssen vor der Ausführung veröffentlicht werden, wenn ein Handelsvolumen unter einem gewissen Niveau liegt. Keine andere Jurisdiktion hat dies in einem derartigen Umfang bisher versucht.

34f-Berater-Quiz Sachkunde-Prüfung: Testen Sie Ihr Wissen!

Wenn Sie heute noch einmal die Sachkundeprüfung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ablegen müssten, würden Sie sie bestehen? Hier erfahren Sie die Antwort - Testen Sie Ihr Wissen!

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Das Quiz setzt sich aus jeweils vier Fragen zu Beratungsgrundlagen und zu offenen Investmentvermögen, sowie jeweils einer Frage zu geschlossenen Investmentvermögen und zu sonstigen Vermögensanlagen zusammen. Für jede Frage gibt es jeweils nur eine richtige Antwort. Die Fragen, die in dieser Form auch tatsächlich bereits in Sachkunde-Prüfungen gestellt wurden, wurden uns freundlicherweise von © GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, zur Verfügung gestellt.


Frage 1 von 10

Kenntnisse für Beratung: Frau Schulze möchte gerne bei ihren Anlagen auf Nummer sicher gehen und daher von Ihnen wissen, durch welche Gesetze beziehungsweise Einrichtungen ihre Anlagen in einem Sondervermögen geschützt werden. Frau Schulze genießt den Schutz über ...

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