LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 10.11.2009 - 10:59 Uhrin VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Schadensersatzklage gegen Clerical Medical rechtskräftig

Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
Der Kläger hat die Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss von fremdfinanzierten Policen beanstandet und deshalb von der Gesellschaft Schadensersatz gefordert. Das Landgericht Bamberg hatte Mängel in der Aufklärung festgestellt und gab dem Kläger recht. Clerical Medical legte daraufhin Berufung ein. Das jetzige Urteil (Az. 3 U 81/09) sei „völlig unverständlich und nach unserem Verständnis grundlegend falsch“, erklärt der Versicherer in einer Mitteilung. Das Gericht habe kein eigenes Verschulden von Clerical Medical feststellen können. Das Unternehmen hat sich bereits nach der Entscheidung des Landgerichts gegen die Zurechnung von Beratungsfehlern der Vermittler gewehrt. Die Versicherung behauptet, für die Anbahnung der Geschäfte in Deutschland nicht verantwortlich zu sein, da man kein eigenes Personal eingesetzt habe. „Als Zurechnungskriterium genügt die Tatsache noch nicht, dass der freie Vertriebsweg über Versicherungsmakler läuft“, so Clerical Medical erneut. Dies würde nach Ansicht des Versicherers im Ergebnis die gesetzliche Differenzierung zwischen Agenten und Maklern aufheben. Clerical Medical kann gegen diesen Beschluss noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion