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Zehn Gebote zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung

Heinz-Jürgen Busch
Heinz-Jürgen Busch
Eine kleine Unachtsamkeit genügt, um das teure Porzellan oder den neuen Fernseher der befreundeten Gastgeber zu Bruch zu bringen. Auch ein einziger unbedachter Augenblick beim Radfahren oder Hüten von fremden Hunden kann schon gravierende Folgen haben. Und das kann teuer werden, denn im Schadensfall an fremdem Eigentum oder gar an Personen haftet der schuldhafte Verursacher lt. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit seinem gesamten Vermögen bis zur Pfändungsfreigrenze. Um das eigene Vermögen vor dem Ernstfall zu schützen, greift in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung – sofern eine solche denn überhaupt abgeschlossen wurde.

Gravierende Preis- und Qualitätsunterschiede

Auch wenn das Bewusstsein für die Absicherung im selbstverschuldeten Schadensfall langsam wächst, verfügen nämlich noch immer nicht mehr als 65 Prozent aller Deutschen über eine private Haftpflichtversicherung. Dabei ist das Angebot groß – zu groß, wie Experten bemängeln. Denn zwischen den verschiedenen Anbietern herrschen nicht nur gravierende Preis-, sondern auch erhebliche Qualitätsunterschiede.

Umfangreiche Tests der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest haben in den letzten Jahren belegt, dass die angebotenen Tarife gerade in punkto Deckungssummen oft weit auseinandergehen. Dabei kann hier schon der entscheidende Schlüssel zu einem klugen Abschluss liegen. Eine private Haftpflichtversicherung, die nicht eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden beinhaltet, sollte in jedem Fall sofort auf den aktuellen Stand gebracht beziehungsweise aussortiert werden. Wer sich optimal versichern will, kann die Deckungssumme sogar noch höher ansetzen: Die höchstmögliche Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherer im Markt beträgt derzeit 50 Millionen Euro.

Vor Abschluss verschiedene Tarife vergleichen


Wer sich richtig versichern will, sollte sich also im Vorfeld gut informieren und die infrage kommenden Tarife genauestens vergleichen. Als erster Orientierungspunkt kann gelten, dass der Versicherer in seinem Angebot alle Leistungen garantiert, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinen Musterbedingungen festgelegt hat (GDV-Leistungs-Garantie).

Ein wirklich kundenorientierter Versicherer sollte außerdem im Schadensfall auch solche Bedingungenerweiterungen zugrunde legen, wie sie in Tarifen und Deckungskonzepten von Konkurrenzunternehmen zu finden sind, so dass keinerlei Bedingungs- beziehungsweise Deckungsnachteil besteht (Bedingungs- beziehungsweise Deckungs-Garantie). Von Tarife, die wesentlich „nach unten“ abweichen, wird dringend abgeraten.

Und noch ein weiterer Punkt ist bei der Auswahl des richtigen Anbieters wesentlich: Da sich der konkrete Versicherungsbedarf mit der Zeit gravierend verändern kann – die zunehmende Digitalisierung von Alltags- und Arbeitswelt ist nur ein Beispiel – sollte darauf geachtet werden, dass zukünftige Bedingungsverbesserungen des Versicherers automatisch auch für bereits in dessen Bestand befindliche Verträge gelten (Innovations-Garantie).

Was es im Einzelnen vor Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mindestens zu beachten gibt, hat der unabhängige Versicherungs-Makler-Service „Best Intention“ in den folgenden „10 Geboten“ überblickshaft zusammengefasst. Ein Auszug aus den „Best Intention“-Qualitäts-Standards:

„10 Gebote“ zum Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung

Erstens sollten die Deckungssummen einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend hoch angesetzt sein. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Deckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro pauschal, optimaler Weise sogar von 50 Millionen Euro pauschal. Vermögensschäden, Mitsachschäden, Allmählichkeitsschäden, Abwasserschäden und Vorsorge sollten zwischen 3 Millionen Euro und 10 Millionen Euro angesetzt sein. Für Mietsachschäden an beweglichen Sachen wird eine Deckungssumme zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro empfohlen.

Zweitens beinhaltet eine gute Haftpflichtversicherung auch eine Ausfall-Deckung zwischen  3 Millionen und 10 Millionen Euro pauschal, greift also auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einmal der Geschädigte ist. Wenn der Verursacher des Schadens zum Beispiel selbst nicht haftpflichtversichert beziehungsweise in einem ungünstigen Deckungsumfang versichert ist und sich zudem als zahlungsunfähig herausstellt, kommt die eigene Versicherung zum Tragen. Wichtig ist auch, dass ein aktiver Rechtsschutz zur Durchsetzung der eigenen Interessen in die eigene Haftpflicht-Police integriert ist, sofern keine separate Rechtsschutzversicherung besteht.

Drittens
sollte eine private Haftpflichtversicherung auch im Falle eines längeren Auslandsaufenthalts wirksam sein – bestenfalls innerhalb Europas für einen unbegrenzten Zeitraum, weltweit im Falle eines vorübergehenden Aufenthaltes für mindestens drei Jahre, optimaler Weise bis zu fünf Jahre lang.