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35 Tage Protokollpflicht: „Lästige Bürokratie“ und keine bessere Beratung

Quelle: Fotolia
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Seit 1. Januar 2010 ist für Anlageberatungen ein Beratungsprotokoll zwingend vorgeschrieben. Das Forschungsinstitut Steria Mummert Consulting hat den Markt beobachtet und zieht ein ernüchterndes Fazit: Während Bankmitarbeiter sich an starr vorgegebenen Gesprächsabläufen entlang hangeln und durch Eingabefelder am Computer klicken, bleibt der erhoffte Informationsgewinn für den Anleger relativ gering, so Steria Mummert Consulting.

Banken haben zu kurzfristig gedacht

Diese Marktbeobachtungen basieren auf gesammelten Erfahrungen von Bankkunden sowie auf Eindrücke der Bankexperten von Steria Mummert aus Gesprächen mit Softwareanbietern. Diese hatten in den letzten Monaten Probleme gehabt, ihre umfassenden Beratungstools in den Banken zu platzieren. Grund: Die Kreditinstitute hatten sich aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit größenteils bereits auf kurzfristige Lösungen verlassen, die fristgerecht zum 1.Januar 2010 die gesetzlichen Richtlinien erfüllen sollten.

Statistisches Zahlenmaterial, wie zufrieden Banken selbst mit dem Einsatz der Protokolllösungen sind, liegen derzeit nicht vor. Aus zahlreichen Gesprächen mit den Instituten leitet Steria Mummert Consulting jedoch ab, dass die meisten Banken mit den eigenen kurzfristigen Lösungen derzeit nicht richtig glücklich sind.

Viele Institute haben tiefergehende Pläne für eine umfassende Umsetzung deshalb auf 2010 oder 2011 verschoben, um dann die Erfüllung der juristischen Vorgaben mit dem eigenen vertrieblichen Interesse zu verzahnen.

Reine Pflichterfüllung reicht nicht

„Viele Banken sind noch zu sehr damit beschäftigt, die gesetzlichen Vorgaben an die Beratung effizient umzusetzen, um Ansprüchen bei Fehlberatungen entgegenzuwirken“, sagt Guido Köhler, Bankexperte bei Steria Mummert Consulting.
Dabei werde vergessen, dass unter einer zu starken Konzentration auf die reine Pflichterfüllung das Vertrauen der Kunden und die Beratungsqualität leiden. Und: „Es werden auch Vertriebspotenziale verschenkt“, so der Experte.

Um dem entgegenzusteuern, empfiehlt Köhler neue Softwarelösungen in den
Kreditinstituten einzusetzen, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben prüfen. Haftungsansprüche aus Fehlberatungen ließen sich dadurch reduzieren.

Ein wesentlicher Faktor sei jedoch, dass die Institute ihre Angestellten ausreichend bei der Umsetzung unterstützen. Dies machten viele Kreditinstitute falsch: „Sie vermitteln ihrem Berater das Gefühl, dass es bei den Protokollen lediglich um lästige Bürokratie geht. So wird das Ziel, eine spürbar bessere Beratung zu liefern und dabei gleichzeitig die Vertriebsziele des Instituts im Blick zu behalten, verfehlt“, so Köhler.

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