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Aktualisiert am 17.03.2020 - 12:20 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

BGH muss es richten Zwei Manager legen Revision im Oppenheim-Prozess ein

Wegen Untreue in einem besonders schweren Fall hat das Kölner Landgericht vergangene Woche  alle vier ehemalige Sal. Oppenheim-Manager zu Haftstrafen verurteilt. Doch nur einer von ihnen der Ex-Risikochef Friedrich Carl Janssen - muss tatsächlich ins Gefängnis. Die Strafen der restlichen drei Manager wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Nun gehen zwei Manager gegen das Urteil vor. Zum einen legte Friedrich Carl Janssen beim BGH Revision gegen seine Gefängnisstrafe ein. Außerdem will sich Dieter Pfundt, der bei Sal. Oppenheim das Investmentgeschäft leitete, mit der zweijährigen Bewährungsstrafe nicht abfinden. Nun muss der BGH beide Fälle auf Rechtsfehler prüfen.

Ob die beiden restlichen Manager - der Ex-Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow und Gründer-Ururururenkel Christopher von Oppenheim - das Landgericht-Urteil akzeptieren, ist noch unklar. Sie haben bis Donnerstag Zeit, ebenfalls Revision einzulegen. 

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