LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Finanzprodukte sind anders: EU-Kommission verteidigt IMD 2

Mangelnde Akzeptanz der Honorarberatung, steigende Kosten und die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen – das sind die Kritikpunkte, die Berater am häufigsten gegen die von der EU-Kommission geplante Versicherungsvermittlungs-Richtlinie IMD 2 ins Feld führen. Im Gespräch mit dem „Versicherungsjournal“ ging Karel Van Hulle, Leiter des Referats Versicherungen und Renten in der Generaldirektion Binnenmarkt udn Dienstleistungen der EU-Kommission auf die Kritik ein.

Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung und die Pflicht, bei abhängiger Beratung dem Kunden die Höhe der Provision mitzuteilen sind Punkte, die von den betroffenen Beratern am meisten kritisiert werden.

Autoverkäufer müssen ihre Provisionen auch nicht offenlegen

Autoverkäufer müssten ihren Kunden ja auch nicht erzählen, wie hoch der Einkaufspreis des Wagens war und wie viel Geld sie an dem Auto verdient haben, argumentieren Berater – und sprechen von einer Ungleichbehandlung. Van Hulle räumt zwar ein, dass ähnliche Anforderungen beim Verkauf anderer Produkt nicht bestünden. Es handle sich hier aber um Finanzprodukte, erklärt er. Das mache für ihn den Unterschied. Der „große Umfang“ von Fehlberatungen rechtefertige es, eine Offenlegung der Provisionen zu verlangen. Dies solle einen besseren Einblick in potenzielle Interessenkonflikte geben.

Funktioniert nicht, wenden Berater ein. Schließlich bilde die Provision bloß den Umsatz, nicht aber den Gewinn des Vermittlers ab. Daher bringe die Offenlegung keine Klarheit. Nichts hält einen Vermittler oder ein Versicherungs-Unternehmen davon ab, transparenter zu sein, “ entgegnet Van Hulle.

Auch den Argument, der Kunde würde nur noch das Produkt nehmen, das dem Vermittler die niedrigste Provision bringt – selbst wenn das billigste Produkt nicht das beste ist – lässt der Vertreter der EU-Kommission nicht gelten. Der Berater solle eben seine Dienstleistung so gestalten, dass der Kunde bereit ist, mehr zu zahlen, weil ihm die Beratung das wert ist. „Ein Vermittler oder Versicherer, der einen großartigen Service bietet, hat nichts zu verstecken.“

Der „Geiz-ist-Geil-Bürger“ wird nicht zu einem Honorarberater gehen

Ein weiterer häufig eingebrachter Einwand betrifft die mangelnde Bereitschaft der Deutschen, für Finanzberatung Geld zu zahlen. Der „Geiz-ist-Geil-Bürger“ werde in der Regel nicht zu einem Honorarberater gehen, sagen Versicherungsmakler. Dies spreche gegen einen Provisionsverbot.

Kein Problem, meint Van Hulle. Schließlich verbiete die IMD 2 Provisionen ja nicht generell. Wer sich selbst nicht als unabhängiger Berater bezeichnet, könne weiterhin auf Provisionsbasis arbeiten. Das gleiche Argument führt Van Hulle auch gegen den Einwand, Provisionswegfall mache die Beratung teurer oder führe gar zu einer Verdrängung kleinerer Finanzvermittler aus dem Markt an.


Hintergrundinfo: Der Entwurf zur neuen Versicherungsvermittlungs-Richtlinie IMD 2 bezieht sich auf die sogenannten Versicherungs-PRIPs (Packaged Retail Investment Products). Das sind Anlageprodukte für Kleinanleger im Versicherungsmantel. Dazu zählen grundsätzlich Produkte wie fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherungen. Die traditionelle Lebensversicherung hingegen wird von den IMD-Regelungen für allgemeine Versicherungsprodukte abgedeckt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen