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Hochzeitsversicherungen: Wenn die Braut sich nicht traut

Haben sich getraut: Charlene und Prinz Albert (links)<br>sowie Kate und Prinz William. Fotos: Getty
Haben sich getraut: Charlene und Prinz Albert (links)
sowie Kate und Prinz William. Fotos: Getty
Es soll eine Super-Sause werden. Edith und Klaus haben ihre Silberhochzeit perfekt geplant: Kinder, Verwandte und jede Menge Freunde hat das Paar in ein einsames Wald-Hotel zum Feiern eingeladen. Band, Bildermacher und Buffet, alles steht parat. Dann kommt der Sturm. Die Zufahrtsstraße gesperrt, keiner kommt mehr durch. Ihr Fest müssen Edith und Klaus absagen. Kosten: 10.000 Euro. Aber die beiden haben Glück im Unglück. Freunde hatten ihnen zum Abschluss einer Hochzeitsversicherung geraten, die die Kosten übernimmt.

Ganz so viel lässt sich der Durchschnittsdeutsche seine erste, Silber- oder Goldhochzeit für gewöhnlich nicht kosten. Im Schnitt sind es um die 5.000 Euro, wobei Gästebewirtung; Hochzeitskleid und Anzug den größten Teil ausmachen. Das ist aber trotzdem eine Menge verlorenes Geld, wenn die Hochzeit abgesagt oder verschoben werden muss.

Versichert ist der finanzielle Schaden bei Absage oder Verschieben

Versicherer wie die Allianz-Tochter Fireman's Fund, Hanse-Merkur, Helvetia und HDI-Gerlig bieten Policen für diesen Fall an. „Im dreistelligen Bereich“ verkauft etwa die Hanse-Merkur jedes Jahr Hochzeitsversicherungen – nicht gerade ein Massenmarkt.

Versichert sind ganz allgemein die finanziellen Schäden, die dem Brautpaar entstehen, wenn sie ihre Heirat plötzlich absagen, abbrechen oder ändern müssen. Sei es, weil der Veranstalter insolvent wird, eine Aschewolke die Anreise des Trauzeugen verhindert, die Eheringe geklaut werden oder das Brautkleid in Flammen aufgeht.

Krankheiten sind Hauptgrund für die Absage

Der Klassiker unter den Schadensursachen ist aber ein anderer: „Am häufigsten haben bei uns Krankheiten zur Absage der Hochzeit geführt“, sagt Said El Qara von der Hanse-Merkur. Dabei muss nicht immer das Hochzeitspaar selbst betroffen sein. Auch Eltern, Geschwister und Kinder sind im versicherten Kreis mit drin. Je nach Versicherer und Police gehören auch Trauzeugen und Pfarrer dazu.

Letzteres ist zum Beispiel beim Produkt von HDI-Gerling der Fall, das der Versicherungsmakler Aon hierzulande vertreibt. Der günstigste Tarif ist für knapp 130 Euro zu haben, dafür ist eine Schadensumme von 5.000 Euro abgedeckt. Diese kann sich bis 100.000 Euro hochschrauben lassen, dann müssen Kunden aber auch schon fast 2.000 Euro für die Police auf den Tisch legen. Immerhin: Findet der Polterabend maximal zwei Wochen vor der Hochzeit statt, ist auch er im Schutz inbegriffen. 

Wenn die Braut davon läuft, leistet der Versicherer nicht

Viel interessanter ist bei diesen Policen aber eigentlich, was nicht abgedeckt ist. Die Versicherungen sind sogenannte Allgefahrendeckungen. „Das heißt, alles, was nicht explizit ausgeschlossen wird, ist im Schutz inbegriffen“, so Barbara Köster-Heck, Versicherungsexpertin bei Aon. Finanzielle Schwierigkeiten des Paares zählen etwa nicht als valide Ausrede für das Absagen oder Verschieben der Hochzeit. „Wenn Braut oder Bräutigam kalte Füße kriegen und sich am Tag der Trauung nicht blicken lassen oder im entscheidenden Moment ‚Nein’ sagen, ist das auch nicht abgedeckt“, sagt Köster-Heck.

Bei der Allianz aber gibt es in diesem Fall immerhin einen kleinen Trost: Die Psychotherapie für den Sitzengelassenen zahlt die Versicherung.

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