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Kündigung rechtens Keine Millionen-Entschädigung: Ex-Chef der Volksbank Halle scheitert vor Gericht

Das Landgericht Halle wies die Klage des Ex-Chefs der Volksbank Halle gegen dessen fristlose Kündigung ab. Die Volksbank setzte im August 2015 ihren langjährigen Chef wegen Verdachts auf diverse Verfehlungen vor die Tür. So soll Kübler eine gegen ihn 2007 verhängte Bewährungsstrafe wegen Vermögensdelikten verschwiegen haben, erklärt die Bank in einer Presserklärung. Außerdem wirft die Bank Kübler vor, seinem Vorstandskollegen Egbert Alter „die Wahrnehmung seiner Vorstandsverantwortung unzumutbar erschwert“ zu haben. Es bestehe sogar der Verdacht, dass Kübler Alter hat systematisch überwachen lassen, so die Volksbank Halle.

Des Weiteren soll Kübler laut Volksbank Halle Kosten für private Reisen über die Bank als Spesen abgerechnet und Kredite ohne angemessene Sicherheiten erhalten haben.

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Kübler zog gegen seine fristlose Entlassung vor Gericht. Nach Volksbank-Angaben forderte er rund 1,8 Millionen Euro entgangene Gehaltszahlungen. Nun wies das Landgericht Halle seine Klage ab. Nach Auffassung der Landesrichter lagen wichtigen Gründe für die außerordentliche Kündigung vor. Schließlich habe Kübler seine Vorstrafe gegenüber der Bank nicht verschweigen dürfen, zitiert das Online-Portal Hallelife.de den Landgericht-Sprecher. Und auch durch das wiederholte Abrechnen der Privatreisen als Dienstreisen habe er gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Kübler kann Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen. Ungeachtet dessen kündigt die Volksbank Halle an, nun ihrerseits Regressansprüche gegen Kübler geltend zu machen.

Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle wegen Untreue gegen Kübler. Man werde die Aufarbeitung weiter intensiv vorantreiben, kündigt die Volksbank an. „In der vollständigen Aufklärung sehen wir eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Neuanfang unserer Bank“, erklärt der derzeitige Vorstand Sascha Gläßer.

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