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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Nach Bafin-Entwurf EU-Kommission will Vorgaben für Banker-Boni ändern

Großbanken müssen Mitarbeiter, die das Risikoprofil des Hauses maßgeblich beeinflussen, als "Risikoträger" identifizieren. Diese Beschäftigten - das sind hauptsächlich Führungskräfte - unterliegen bestimmten Restriktionen in Bezug auf ihre Vergütungen. So sollen ihre Boni unter anderem offen gelegt und die Bonuszahlungen über Jahre hinweg gestreckt werden. Das sehen die Vergütungsvorgaben der EU-Kommission vor.

Für die Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht ist die Finanzaufsicht Bafin zuständig. Im August stellte die Behörde ihren Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Demnach sollten die bislang nur für Großbanken geltenden Boni-Regeln auf alle Kreditinstitute ausgeweitet werden - allerdings in einer abgeschwächten Form. So müssen kleinere Häuser, die weniger als 15 Milliarden Euro verwalten, ihre Risikoträger weder separaten Regeln unterwerfen noch deren Bonuszahlungen über Jahre hinweg strecken.

Zahl der betroffenen Banken könnte sich verdoppeln

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Die Boni-Regeln der Bafin sollten voraussichtlich im Januar in Kraft treffen. Doch nun schießt die EU-Kommission quer. Die europäische Behörde präsentiert Änderungsvorschläge der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), deren Bestimmungen im Widerspruch zu der Institutsvergütungsverordnung der Bafin stehen. Das berichtet die Börsen-Zeitung.

So sollen lediglich Finanzinstitute, die weniger als 5 Milliarden Euro verwalten, von den komplexen Boni-Regelungen ausgenommen werden. Damit dürfte sich die Zahl der betroffenen Institute von 50 auf 100 verdoppelt, zitiert Börsen-Zeitung Werner Klein, Inhaber und Managing Consultant des Vergütungsberaters Compgovernance.

Des Weiteren greifen die Boni-Regeln nach Bafin-Entwurf erst beim Überschreiten einer Boni-Freigrenze von 50.000 Euro. Die EU-Kommission hingegen akzeptiert diese Freigrenze nur, wenn der Anteil der Boni an der Gesamtvergütung nicht höher als 25 Prozent beträgt.

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