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19.07.2011 12:59
Rubrik: Berater

EdW-Sonderbeiträge für Vermögensverwalter: Entscheidung vertagt

Nero Knapp, VuV

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) gegen die Sonderzahlungsbescheide für das Jahr 2010 abgelehnt. Der Streit zieht sich weiter in die Länge.

Mit Beschluss vom 7. Juli 2011 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag im vom VuV angestrengten Musterverfahren gegen den Sonderzahlungsbescheid 2010 der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung weist das Verwaltungsgericht lediglich darauf hin, dass die Frage, ob Phoenix Kapitaldienst – ein im Jahr 2005 geplatztes Schneeballsystem - überhaupt ein Entschädigungsfall sei, zivilrechtlich geklärt werden muss.

Aufgrund der Pleite der Phoenix Kapitaldienst muss die EdW Entschädigungsansprüche von rund 30.000 betroffenen Anlegern in dreistelliger Millionenhöhe bedienen. Da die Kapitalausstattung der Entschädigungseinrichtung, der rund 800 Pflichtmitglieder angehören, nicht annähernd ausreicht, hat die EdW bereits Kredite aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages in Anspruch genommen.

Gegen die darüber hinaus verhängten Sonderzahlungsbescheide und deren Berechnungsmethode wehrt sich der VuV seit Jahren. Beim Vermögensverwalter-Verband ist man über die Abweisung in Berlin entsprechend enttäuscht: „Die Begründung des Verwaltungsgerichts ist für uns nicht aussagekräftig und zeigt, dass man nicht bereit war, sich ergebnisoffen mit den Vorfällen um den Phoenix Kapitaldienst auseinanderzusetzen“, kommentiert Verbandsjustiziar Nero Knapp das Urteil.

Der VuV hat angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde bei der nächsthöheren Gerichtsinstanz einzulegen, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Eine Entscheidung wird dort jedoch nicht vor 2012 erwartet. Bis dahin empfiehlt der VuV seinen Mitgliedern, auch weiterhin den Sonderzahlungsbeitrag 2010 nicht zu entrichten und gegen weitere Sonderzahlungsbescheide Widerspruch einzulegen.

Von: Oliver Lepold

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