Service-KVG in der Praxis Wie legt man einen Private-Equity-Fonds auf?
Im Bereich der Sachwertinvestments ist bei kaum einer Assetklasse die Auswahl der Zielinvestments so anspruchsvoll wie bei Private-Equity-Fonds. Der Kompetenz und dem Marktzugang des Initiators und des Portfolio Managements kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Als Service-KVG prüfen wir daher zunächst genau, ob ein Initiator in dem von ihm anvisierten Marktsegment über ausreichend Erfahrung, das notwendige Netzwerk und Know-how in der Auswahl, der Bewertung und der Begleitung der Zielinvestments verfügt, bevor wir das Mandat annehmen. Ist diese erste Hürde genommen, besprechen wir gemeinsam die optimale Zielgruppe des Fonds. Wer soll den Fonds zeichnen? Aus der Antwort auf diese Frage ergeben sich elementare Weichenstellungen während des gesamten Konzeptionsprozesses zum AIF.
Das KAGB kennt drei Arten von Investoren für geschlossene AIF:
1.200% Rendite in 20 Jahren?
- Professionelle Anleger, unterteilt in „Geborene“ wie Banken, Versicherungen oder Regierungen und in „Gekorene“, die mindestens zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen müssen: im vergangenen Jahr durchschnittlich 10 Geschäfte im Quartal, Bankguthaben und Finanzinstrumente von mehr als 500.000 Euro oder mindestens einjährige berufliche Tätigkeit am Kapitalmarkt;
- Semi-professionelle Anleger nach Paragraf 1 Abs. 19 Nr. 33 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit einem Vermögen von mehr als 10 Millionen Euro oder Privatpersonen, die mindestens 200.000 Euro pro Beteiligung investieren;
- Privatinvestoren.