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Steuervorteile und Hartz-IV-Schutz BVI wirbt für bAV

Derzeit wird von der Politik die Notwendigkeit einer besseren Altersvorsorge lebhaft diskutiert. Was viele aber noch nicht wissen: Bereits heute haben in Deutschland alle Beschäftigten neben der gesetzlichen Rente das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Das gilt laut der Aktion „Finanzwissen der Fondsgesellschaften“, ganz gleich, ob Arbeiter oder Angestellte bei einem großen oder bei einem kleinen Unternehmen beschäftigt sind.

Schon seit 2002 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer kann 2016 bis zu 2.976 Euro begünstigt aus seinem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen und so eine zusätzliche Rente aufbauen.

Die Entgeltumwandlung ist für Arbeitnehmer aus mehreren Gründen vorteilhaft. Zum einen fließen die Beiträge ohne Abzug von Steuer und Krankenversicherung in die Vorsorge und werden erst beim Bezug der Rente mit Abzügen belastet. Zugleich sind die eingezahlten Beträge regelmäßig sicher vor einer Anrechnung im Sinne der „Hartz IV-Gesetze“.

Die betriebliche Vorsorge muss immer der Arbeitgeber durchführen. Er wählt die Anlageform aus und kümmert sich um die Beitragszahlungen. Anspruch auf eine spätere Rentenzahlung haben aber ausschließlich die Arbeitnehmer. Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche der Arbeitnehmer geschützt.

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