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Verfahren eingestellt? Bafin untersucht Mitteilung über den Deutsche-Börse-Chef

„Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in Aussicht gestellt, im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen nach § 153 StPO einzustellen“, zitiert die Wirtschaftswoche die Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse. Allerdings soll das Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft laut Wirtschaftswoche etwas ganz anderes aussagen, von einer Einstellung des Verfahrens gegen Carsten Kengeter soll da keine Rede sein. Die Staatsanwaltschaft will sich nicht zu den Einzelheiten des laufenden Verfahrens äußern.

Und was stimmt denn nun? Das will jetzt die Bafin herausfinden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters hat sich die Finanzaufsicht des Falls angenommen und prüft nun die Mitteilung.

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Der Deutsche-Börse-Chef Kengeter hatte im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien seines Unternehmens gekauft. Allerdings liefen zu diesem Zeitpunkt die - mittlerweile gescheiterten - Fusionsverhandlungen mit der London Stock Exchange (LSE) an, wurden aber noch nicht öffentlich bekannt gegeben. Daher wirft die Staatsanwaltschaft Kengeter Insiderhandel vor.

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