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„Vermeintliche Wohltaten schwächen das Versichertenkollektiv“

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Einzelinteressen gefährden die Versichertengemeinschaft

Eine Rechtsprechung, die Klauseln in der Lebensversicherung ändert, häufig auch noch rückwirkend, agiert nur scheinbar zum Wohle der Versicherungsnehmer. Ob Stornoabschläge, die Beteiligung an den Bewertungsreserven oder die Diskussion um Zuzahlungen für monatliche Beiträge – vermeintlich kundenfreundliche Gesetzesänderungen bedienen Partikularinteressen, schwächen dadurch aber das Kollektiv.

Denn nach wie vor gilt: Das Kollektiv der Versicherungsnehmer teilt sich Kosten, Risiken und Erträge. Selbst Lebensversicherer im Besitz von aktionärsorientierten Gruppen sind in Deutschland praktisch zu 90 Prozent Gegenseitigkeitsvereine. Und damit gehen alle „Wohltaten“, die zu Gunsten der (zumeist abwandernden oder abgewanderten) Kunden verteilt werden, zu Lasten der verbleibenden Gemeinschaft. In der aktuellen Debatte geht dies leider häufig unter.

Es steht außer Frage, dass auch die Lebensversicherer Hausaufgaben in den Bereichen Transparenz und Verständlichkeit zu machen haben und dass die anhaltende Niedrigzinsphase ihr Geschäftsmodell unter Druck setzt. Aber gerade um die Branche krisensicher zu machen, benötigt sie langfristige Planungssicherheit, nicht kurzfristige und zum Teil kurzsichtige Änderungen.

Für 2013 ist der Lebensversicherungsbranche zu wünschen, dass die öffentliche und politische Diskussion wieder sachlicher geführt wird. Nur so können Entscheidungen zur Stärkung der gesamten Versichertengemeinschaft und nicht zugunsten einiger Spezialinteressen getroffen werden.

Über den Autor: Frank Schepers ist Geschäftsführer bei der internationalen Unternehmensberatung Towers Watson und verantwortlich für den Bereich „Risk Consulting und Software“. Schepers ist insbesondere auf strategische Fragestellungen für Versicherungsgesellschaften, Risiko- und Kapitalmodellierung sowie auf M&A-Transaktionen spezialisiert.

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