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Bafin verhängt Bußgeld Blackrock muss Millionen-Strafe zahlen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen Blackrock-Konzerngesellschaften ein Bußgeld in Höhe von 3,25 Millionen Euro verhängt, wie die Behörde mitteilte. Blackrock akzeptiert die heute bekanntgegebene Geldbuße und zeigt sich zufrieden, die Angelegenheit damit abgeschlossen zu haben, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber DAS INVESTMENT.com.

Dabei geht es um Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente von Blackrock. Die sollen inhaltlich nicht richtig oder verspätet abgegeben worden sein und damit gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (§§ 21, 22, 25) verstoßen haben, so die Bafin.

Demnach sind Aktionäre von börsennotierten Unternehmen dazu verpflichtet, der Bafin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Kauf, Verkauf oder auf andere Weise einen der Schwellenwerte erreichen sowie über- oder unterschreiten. Neben Stimmrechtsanteilen muss auch gemeldet werden, wenn bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können, gehalten werden.

Blackrock hatte im vergangenen Jahr eine Selbstauskunft bei der Bafin gemacht, dass eine Reihe zuvor erfolgter Stimmrechtsmitteilungen von der Firma entweder inkorrekt oder zu spät erfolgt waren, so der Unternehmenssprecher. Bei der Korrektur der relevanten Mitteilungen und einer Information der betroffenen Unternehmen und des Marktes am 30. September 2014 arbeitete Blackrock eng mit der Bafin zusammen. Laut Wall Street Journal soll Blackrock Mitteilungen zu ihren Beteiligungen an 48 Dax- und M-Dax-Firmen korrigiert haben, unter anderem bei der Allianz SE und der Deutschen Bank. Laut Bafin hat Blackrock interne Maßnahmen eingeleitet, „die das erneute Auftreten derartiger Ordnungswidrigkeiten verhindern sollen“.

Stimmrechtsmitteilungen müssen spätestens innerhalb von vier Handelstagen an die Bafin gemeldet werden. Die börsennotierte Gesellschaft wiederum muss die Mitteilung bis spätestens nach drei Handelstagen öffentlich machen. Im Internet stellt die Bafin Anlegern die Meldungen zur Verfügung.

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