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Baufinanzierung 5 Tipps für die Anschlussfinanzierung

Haus im Rohbau. Langfristige Kreditverträge können nach zehn Jahren Laufzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden
Haus im Rohbau. Langfristige Kreditverträge können nach zehn Jahren Laufzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden | Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Wer heute eine Wohnung oder eine Immobilie finanzieren möchte, hat gute Karten: Niedrige Zinsen sorgen derzeit für günstige Kreditbedingungen. Aber auch wer einen laufenden Kredit hat und diesen im Anschluss an die Laufzeit durch einen neuen ersetzen muss, weil die Kreditsumme noch nicht abbezahlt ist, kann vom günstigen Zinsumfeld profitieren.

Das Lübecker Finanzdienstleistungsunternehmen Dr. Klein hat fünf Tipps für Kreditnehmer, die eine Umschuldung planen:

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  1. Läuft ein eigentlich auf längere Zeit abgeschlossener Kreditvertrag bereits mehr als zehn Jahre, können Kreditnehmer ihn kündigen. Dafür müssen sie auch keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Eine solche verlangen Banken üblicherweise, wenn ein Kunde aus einem Kreditvertrag früher als geplant aussteigen möchte - als Entschädigung für Zinsen, die die Bank nicht mehr erhalten wird. Nach zehn Jahren Laufzeit kann der Kunde den Vertrag mit sechsmonatiger Frist kündigen.
    Beim Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren gilt allerdings zu beachten, dass die Uhr nicht mit Abschluss des Kreditvertrags zu laufen beginnt, sondern erst dann, wenn die Darlehenssumme vollständig ausgezahlt wurde. Dazwischen könne gerade beim Hausbau ein längerer Zeitraum liegen, heißt es bei Dr. Klein.
  2. Eine attraktive Möglichkeit zur Anschlussfinanzierung ist ein sogenanntes Forward-Darlehen, rät Dr. Klein: Kunden können sich bis zu 66 Monate, also immerhin fünfeinhalb Jahre im Voraus einen bestimmten Zinssatz sichern. Die Darlehenssumme wird erst nach der vereinbarten Frist ausgezahlt. Rechnen Kunden in der Zukunft mit steigenden Zinsen, kann das ein sehr gutes Geschäft sein. Allerdings zahlen Kunden für ein Forward-Darlehen einen Zinsaufschlag: Für Auszahlung in einem Jahr kommen knapp 0,2 Prozentpunkte, für 66 Monate im Voraus knapp ein Prozentpunkt zu den vereinbarten Zinsen hinzu.
  3. Die Umschreibung der Grundschuld kostet natürlich etwas. Manche Banken belasten damit jedoch nicht den Kunden, sondern tragen die Kosten selbst. In der Regel lohnt sich der Abschluss eines günstigeren Kreditvertrags schon bei einigen hundert Euro Kostenersparnis - so viel werden für die Umschuldung fällig. Der Finanzdienstleister rechnet vor: Bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro spart der Darlehensnehmer über die Gesamtlaufzeit mehr als 4.000 Euro, wenn der effektive Jahreszins für sein neues Darlehen 0,23 Prozent günstiger ist als der für die Erstfinanzierung.
  4. Die Lebensumstände und auch die finanzielle Situation können sich seit Aufnahme des ersten Kredits geändert haben. Gab es inzwischen eine Gehaltserhöhung und steht mehr Geld zur Verfügung, oder umgekehrt: Musste sich der Kreditnehmer in der Vergangenheit zu sehr finanziell einschränken? Hierüber sollte sich der Kreditnehmer Gedanken machen und die neuen Kreditbedingungen entsprechend ausrichten.
  5. Kunden sollten nicht rein aus Bequemlichkeit einfach bei derselben Bank einen neuen Kreditvertag abschließen, sondern sich Vergleichsangebote einholen, rät Dr. Klein weiter. Bei der Suche nach passenden Angeboten kann auch ein professioneller Kreditvermittler hilfreich sein.

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