LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ChartsLesedauer: 4 Minuten

Baufinanzierung Wirtschaftsforscher gegen weitere Verschärfung bei Wohnimmobilien

Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Angesichts steigender Preise am deutschen Immobilienmarkt werden hierzulande Erinnerungen an die so genannte Subprime-Krise, die vor rund einem Jahrzehnt in den USA nach zunächst stark ansteigenden zu rapide einbrechenden Häuserpreisen führte. Auch in Spanien war es vor einigen Jahren zu Preisübertreibungen gekommen, die vielen Immobilien-Investoren herbe Verluste bescherten.

Um solche Preisblasen am deutschen Immobilienmarkt bekämpfen zu können, hat die Bundesregierung im Dezember beschlossen, die Kreditvergabe für Wohnimmobilien neu zu justieren. Mit der Reform der erst im März 2016 eingeführten und in der Branche umstrittenen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind neue Regulierungen geplant, mit denen die deutsche Finanzaufsicht Bafin zusätzliche Instrumente zum Markteingriff erhalten soll.

„Vorsorge für den Gefahrenfall“

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Konkret soll bei festgestellter Blasengefahr eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert eingeführt werden können, um den Anteil der Fremdfinanzierung zu deckeln. Eine weitere Obergrenze bezieht sich auf das verfügbare Einkommen des Darlehensnehmers. Außerdem ist eine Frist geplant, in der die Kreditsumme zumindest zu einem bestimmten Teil abgezahlt sein muss.

Als weitere Eingriffsmöglichkeiten sind eine Untergrenze für die Mindesttilgung oder ein Limit für das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen eines Kreditnehmers. Für Kleinkredite soll es allerdings eine Bagatellgrenze gelten. Ebenso sollen Darlehen für Renovierungen, Anschlussfinanzierungen, der soziale Wohnungsbau sowie bereits bestehende Kredite von den Regeln erfasst werden.

Tipps der Redaktion