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bAV: Mini-Zins trifft Arbeitnehmer

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Fall 1: Beitragserhöhung

Erhöhen Kunden ab 2012 ihren Beitrag zur bAV, wird der Versicherer in aller Regel den neuen Zinssatz anwenden. Der Mitarbeiter bekommt dann einen neuen Vertrag. Fatal, denn der Arbeitnehmer bekommt eine schwächere Garantie, der Arbeitgeber hat einen größeren Verwaltungsaufwand. „Er muss künftig pro Mitarbeiter mehrere Verträge verwalten“, sagt Andreas Buttler, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Beratungsgesellschaft Febs Consulting.

Der Experte empfiehlt Arbeitgebern und bAV-Beratern deshalb, sich möglichst bald mit dem Versicherer zusammenzusetzen und sich darüber kurzzuschließen, bei welchen Vertragsänderungen dieselben Konditionen wie bisher gelten und bei welchen nicht. „Hier kann oft noch mit dem Versicherer verhandelt werden“, sagt Buttler.

Gegebenenfalls ist etwa der Einbau einer Beitragsdynamik sinnvoll. Falls nicht, sollten sich Arbeitgeber und Mitarbeiter überlegen, ob geplante Beitragserhöhungen noch in das laufende Jahr vorgezogen werden.

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