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Deutschlands größte Fonds-Statistik

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19.11.2010 17:09
Rubrik: Berater

Vermittler-Regulierung: Es bleibt bei der Gewerbeordnung

Der Regulierungskompromiss hält: Finanzminister Schäuble
und Wirtschaftsminister Brüderle; Quelle: Gettyimages

Die Bundesregierung hat den vorgesehenen Kurs bei der Regulierung des Finanzvertriebs bestätigt. Auch der Zeitpunkt der Umsetzung wurde näher definiert. Was auf die Vermittler zukommt.

Im Januar soll der Entwurf zur „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“ im Kabinett beschlossen werden. Ursprünglich war eine Regulierung im Anlegerschutzverbesserungsgesetz geplant. Nach Auseinandersetzungen der beteiligten Ministerien wurde die Vermittlerregulierung jedoch ausgelagert (Alles zum Thema Regulierung).

Geplant ist nun, dass der Vertrieb von Fonds und Beteiligungen – analog zum Versicherungsvermittlerrecht – über eine gewerberechtliche Zulassung mit Sachkundeprüfung geregelt wird und weiterhin nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstellt wird. Dieses Vorgehen wurde zu Beginn der Legislaturperiode auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Für die Berufsausübung hingegen sollen die Beratungsvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch für Vermittler übernommen werden. Die Bundesregierung plant somit, dass auch freie Vermittler bestimmte Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen müssen, die heute nur Finanzdienstleistungsinstituten vorgeschrieben sind. Bei Falschberatung droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro, schlimmstenfalls der Entzug ihrer Gewerbeerlaubnis.

Bundesregierung unbeeindruckt von Kritik des Bundesrats

Der Bundesrat hatte kürzlich Kritik am Vorgehen der Regierung geübt, auch seitens der SPD-Fraktion hatte es Vorbehalte gegen eine Regulierung der Vermittler über die Gewerbeämter gegeben.

Der Bundesrat hatte eine einheitliche Regulierung des Vertriebs aller Wertpapierdienstleistungen, also auch der Geschlossenen Fonds und sogar der offenen Investmentfonds, unter der Aufsicht der Bafin angeregt.

Kein Prüfungserlass für Alte Hasen

Angestrebt wird danach ein Mindeststandard für die Sachkundeprüfung auf Ebene des IHK-Abschlusses Fachberater für Finanzdienstleistungen. Eine „Alte-Hasen-Regelung“ für Vermittler mit jahrelanger Erfahrung ist anders als bei der Regulierung der Versicherungsvermittlung nicht vorgesehen. Dies würde eine umfangreiche Nachqualifikation vieler Fondsvermittler bedeuten.

Das neue Gesetz muss dem Bundesrat allerdings nicht vorgelegt werden „Wir gehen daher weiter davon aus, dass die bereits im September gefundene Einigung zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium auch umgesetzt wird“, schätzt Ronald Perschke, Vorstand des Berliner Bildungsanbieters Going Public, die Lage ein. Schließlich sei die Einigung der beiden Ministerien kompliziert und langwierig gewesen.

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