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Aktualisiert am 28.01.2020 - 12:36 Uhrin VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Berufsunfähigkeit: „Wir leisten in mehr als zwei Dritteln der Fälle“

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DAS INVESTMENT.com:
Wenn Azubis, Studenten und Berufseinsteiger sich gegen Berufsunfähigkeit absichern wollen, worauf sollten sie beim Abschluss einer Police achten?

Hottinger:
Generell gilt: Je jünger, desto einfacher und günstiger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen wegen der altersbezogenen Prämienkalkulation, zum anderen, weil Vorerkrankungen zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen können. Da stehen junge Leute meist gut da, weil sie naturgemäß eine kleinere Krankheitsgeschichte haben als ältere. Vor allem sollte der Anbieter sorgfältig ausgewählt werden.

DAS INVESTMENT.com: Für junge Leute, die sich in der Regel eher selten mit Versicherungen befassen, dürfte das recht knifflich sein.

Hottinger: Da können Rating-Agenturen helfen. Sie stellen Qualitätskriterien auf und messen die Policen dann anhand der Qualität der Leistung. Die Rating-Ergebnisse können deshalb eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den einen oder den anderen Anbieter sein.

DAS INVESTMENT.com: Welchen speziellen Kriterien sollte eine Berufsunfähigkeitspolice für junge Leute denn entsprechen?

Hottinger: Drei Punkte sind aus meiner Sicht besonders wichtig: Zunächst sollten Auszubildende und Studenten darauf achten, dass sie tatsächlich gegen Berufsunfähigkeit versichert sind. Zuweilen wird nämlich nur Erwerbsunfähigkeitsschutz angeboten.

DAS INVESTMENT.com: Bei dem es nur es nur eine Rente gibt, wenn jemand beispielsweise wegen einer Krankheit gar keinen Beruf mehr ausüben kann, während bei Berufsunfähigkeit nur der erlernte Beruf zählt.

Hottinger: Richtig. Darüber hinaus sind Optionen zur Erhöhung der BU-Rente sinnvoll, so dass der Vertrag später ohne erneute Risikoprüfung aufgestockt werden kann. Außerdem ist ein BU-Schutz ohne die sogenannte abstrakte Verweisbarkeit zu empfehlen. Die Versicherungsleistung kann dann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Versicherte theoretisch auch einen anderen Beruf ausüben könne.
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