BGH-Urteil
Vorgetäuschter Eigenbedarf kann teuer werden
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist oft ein strittiges Thema zwischen Vermietern und Mietern. Wenn der Vermieter die Wohnung nach der Kündigung doch nicht wie angekündigt selbst nutzt, braucht er dafür eine gute Erklärung. Denn sonst kann ein nicht ganz unerheblicher Schadenersatz fällig werden, wie der Bundesgerichtshof jetzt urteilte.