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in BaufinanzierungLesedauer: 3 Minuten

Finanztest kritisiert Die 4 häufigsten Fehler bei der Beratung zur Baufinanzierung

Die eigenen vier Wände sind die beliebteste Geldanlage der Deutschen. Doch bei der Beratung zur Baufinanzierung ist Vorsicht angesagt. Denn nur wenige Kreditinstitute beraten gut und fair, so das Ergebnis einer Untersuchung von Finanztest.

Von insgesamt 21 untersuchten Kreditinstituten erhielten nur fünf die Finanztest-Wertung gut. Das waren der Testsieger Frankfurter Volksbank, die Frankfurter Sparkasse, Dr. Klein, Interhyp und die Stadtsparkasse München.

Ganze sieben Finanzinstitute schnitten mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ ab; der Rest bekam die Wertung „befriedigend“. Besonders häufig machten die Berater dabei folgende vier Fehler:

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  1. Zu hohe Monatsrate

In jedem vierten Test war die Monatsrate der Finanzierung mehr als 100 Euro höher als die Rate, die sich der Kunde leisten konnte, monieren die Verbraucherschützer vom Finanztest. So übersahen viele Berater beim Aufbau der Finanzierung, dass für die Wohnung nicht nur Kreditraten, sondern auch Hausgeld für die Nebenkosten von 200 bis 350 Euro monatlich anfallen. Andere setzen zu niedrige Lebenshaltungskosten an oder empfahlen, als Zinsabsicherung zusätzlich zum Kredit einen Bausparvertrag abzuschließen – obwohl das Budget des Kunden bereits durch die Kreditraten ausgeschöpft war.

  1. Zu niedrige oder zu hohe Kreditsumme

„Viele Berater schafften es nicht, die Kreditsumme am Bedarf des Kunden auszurichten“, moniert Finanztest. In jedem fünften Finanzierungsplan fehlten laut Verbraucherschützern mehr als 10 000 Euro für den Immobilienkauf. In anderen Fällen waren die Kredite dagegen viel zu hoch, weil die Berater mehr als 40 000 Euro Eigenkapital ungenutzt ließen. „Der Kunde zahlt dann Zinsen auf einen Kreditanteil, den er gar nicht benötigt. Ein geringer Eigenkapitaleinsatz treibt außerdem den Zinssatz in die Höhe.“

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Frage 1 von 10

Kenntnisse für Beratung: Frau Schulze möchte gerne bei ihren Anlagen auf Nummer sicher gehen und daher von Ihnen wissen, durch welche Gesetze beziehungsweise Einrichtungen ihre Anlagen in einem Sondervermögen geschützt werden. Frau Schulze genießt den Schutz über ...

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