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Hanse Merkur: Riester-Meister siegt vor Gericht

Eine Schale vor Gericht; Quelle: Screenshot Hanse Merkur24
Eine Schale vor Gericht; Quelle: Screenshot Hanse Merkur24
Die DFL ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Markenrechtsklage gegen die Hanse Merkur 24 Lebensversicherung AG gescheitert. Das Hamburger Unternehmen darf weiterhin mit einer "Riester Meister"-Schale für seine Online-Förderrente werben.

Bereits Ende 2009 hatte das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 29 U 2835/09) geurteilt, dass zwischen dem Werbemittel der Hanse Merkur und der DFB-Meisterschale wegen markanter Abweichungen „weder klanglich noch
schriftbildlich oder begrifflich“ eine Verwechslungsgefahr bestehe. Der I. Zivilsenat des BGH hat nun die Beschwerde der DFL gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Aktenzeichen IZR 201/09).

Der Direktversicherer der Hanse Merkur Versicherungsgruppe hatte seit Sommer 2007 mit dem Nationalspieler Mario Gomez und einer "Riester Meister"-Schale ihr Altersvorsorge-Produkt beworben. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte an der DFB-Meisterschale.

In erster Instanz hatte die DFL noch Recht bekommen, die nun vom BGH bestätigte Berufung vor dem OLG München hatte die Hanse Merkur für sich entschieden. Die Werbung mit Gomez wurde mittlerweile beendet, die Riester Meister-Schale ist allerdings nach wie vor in Einsatz.

„Mit dem Urteil ist den überzogenen Monopolansprüchen nationaler und internationaler Sportverbände eine deutliche Absage erteilt worden. In Zukunft gilt: Im Zweifel für die Werbefreiheit", so Christian Klawitter. Für den Wettbewerbsanwalt hat das jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigte Urteil weitreichende Konsequenzen für die werbungtreibende Wirtschaft.

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