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hohe Liquiditätsquote Mikrofinanz-Fonds der Monega für Neuanlagen geschlossen

Edda Schröder ist Gründerin und Geschäftsführerin von Invest in Visions.
Edda Schröder ist Gründerin und Geschäftsführerin von Invest in Visions.
In dem vor fünf Jahren von der Frankfurter Invest in Visions als ersten Mikrofinanzfonds in Deutschland initiierten Produkt der Kölner Fondsgesellschaft Monega werden derzeit Vermögen von knapp 300 Millionen Euro verwaltet. Damit ist laut Monega-Geschäftsführer Bernhard Fünger eine kritische Grenze erreicht: „Mit der temporären Schließung wollen wir sicherstellen, dass die Liquidität im Fonds nicht zu hoch wird und wir unseren Investoren auch weiterhin eine attraktive Rendite erwirtschaften können.“

Anleger könnten demnach erst ab November wieder in den Fonds investieren, dessen Fondsmanagement der Invest in Visions die Kundengelder vor allem in unverbriefte Darlehensforderungen anlegt, die an regulierte Mikrofinanzinstitute (MFI) in Entwicklungsländern vergeben werden. Der Fokus liegt auf kleinen und mittleren MFI, die vor allem in ländlichen Gebieten aktiv sind. Die Partner-MFI werden nach strengen finanziellen und sozialen Kriterien ausgewählt, erklärt Edda Schröder, Gründerin von Invest in Visions.

Keine besonderen gesetzlichen Regeln

Für einen solchen Stopp der Anteilsausgabe gibt es keine besonderen gesetzlichen Regeln. Die Fondsgesellschaften sind aus Gründen der Vertragsfreiheit auch nicht dazu verpflichtet, immer weiter neue Anteile auszugeben. Daher dürfen sie die Ausgabe neuer Anteile einstellen, um die bestehenden Anleger vor einem Verwässern der Anlagepolitik zu schützen.



Informationen über diesen Schritt müssen zwar nicht wie etwa bei Fusionen, Auflösungen oder Einfrieren der Anteilsrückgabe im Voraus veröffentlicht werden. Da dies aber geschäftspolitisch sinnvoll ist, geschieht dies zumeist über die Presse, die eigene Internetseite und vor allem über direkte Informationen an Vertriebspartner. Denn nur diese kennen in der Regel die Namen der Fondsanleger.

Daher ist von der Fondsgesellschaft selbst meist nur ein so genannter Hard Close durchführbar, bei dem keinerlei Anteile mehr ausgegeben werden. Dies betrifft auch Fondssparpläne und Fondspolicen, in deren Vertragsklauseln für diesen Fall der Wechsel in einen anderen Fonds vorgesehen ist.

Beim so genannten Soft Close gilt der Aufnahmestopp nur für Neukunden, Altanleger sollen dagegen weiterhin in den Fonds investieren können. Diese Form der Begrenzung der Mittelzuflüsse ist ebenso wie ein selektiv erhobener Ausgabeaufschlag für neue Anleger in der Regel nur in Kooperation mit einem oder wenigen exklusiven Vertriebspartnern leistbar.

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