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19.11.2009 11:21
Versicherungen, Produkte, Betriebliche Altersvorsorge, Topnews

Betriebliche Altersvorsorge: Führungskräfte brauchen qualifizierte Beratung

Weil sie mehr verdienen, klafft die Rentenlücke bei Führungskräften weiter als beim Rest der Belegschaft. Sorgen sie über den Betrieb fürs Alter vor, bauen sie nicht nur ein Polster auf, sondern auch Steuer- und Sozialabgabenlast ab

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82.000 Euro verdient der deutsche Durchschnittschef im Jahr. Das hat das „Manager Magazin“ zusammen mit dem Online-Netzwerk Xing bei einer Umfrage unter 91.000 Angestellten, Beamten und Freiberuflern herausgefunden. Was für Normalverdiener beneidenswert bombig klingt, hat aber einen Haken. „Führungskräfte zahlen nur bis zu einer bestimmten Einkommens-Obergrenze Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein“, sagt Henning Escher, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) spezialisierten Unternehmensberatung Dr. Escher & Partner.

Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 64.800 Euro, 2010 steigt sie auf 66.000 Euro an. Alles, was darüber liegt, wird für die Berechnung der späteren Rente nicht berücksichtigt. Escher: „Darum haben Führungskräfte im Verhältnis zu ihrem heutigen aktiven Einkommen später eine viel zu niedrige gesetzliche Rente.“

Chef ist nicht gleich Chef

Über den Betrieb vorzusorgen hat dabei vor allem einen Vorteil für Manager: „Nur im Rahmen einer bAV können Chefs aus ihrem heute hoch besteuerten Gehalt Beiträge steuerfrei für eine Zusatzrente ansparen“, so der bAV-Experte. Und auf die Rente müssten sie später im Vergleich deutlich niedrigere Steuern zahlen.

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Wieder gibt es allerdings einen Haken: Chef ist nämlich nicht gleich Chef. Ob ein Chef steuerfrei über den Betrieb ein Polster für den Berufsfeierabend aufbauen kann, entscheidet sich danach, welchen Status er im Unternehmen hat. Und in dieser Hinsicht gibt es Unterschiede zwischen leitenden Angestellten und der Gruppe der Firmeninhaber, Selbstständigen und Freiberufler.

"Bei leitenden Angestellten ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV oft Bestandteil des Arbeitsvertrags“, sagt Rolf Duben, Leiter des Firmengeschäfts bei Delta Lloyd. Für Firmeninhaber, Selbstständige und Freiberufler gilt jedoch: „Sie haben keinen Anspruch auf eine bAV“, so Duben. "Für diese Gruppe ist es sinnvoll, über eine ebenfalls steuerlich geförderte Rürup-Rente vorzusorgen.“

Die Manager, die Anspruch auf eine Betriebsrente haben, können prinzipiell aus der gesamten bAV-Bandbreite der fünf Durchführungswege schöpfen. Jeder Arbeitnehmer, darunter auch angestellte Führungskräfte, hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung – sogenannte arbeitnehmerfinanzierte bAV. Sie können pro Jahr bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, in diesem Jahr sind das 2.592 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei in ihr Betriebsrentenkonto einzahlen.

Das allein ist für viele Manager aber schlicht zu wenig. „Gerade in Unternehmen, in denen Mitarbeiter und Führungskräfte gut bis sehr gut verdienen, bieten sich Kombinationen der einzelnen bAV-Varianten an“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Dadurch können sie höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau der Betriebsrente nutzen“, so der geschäftsführende Gesellschafter der PS-Pension Solutions weiter.

Von: Karen Schmidt

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Elke Schmidt-Prestin, 20-04-10 14:33:
Hallo, selbst in diesem Text:
Für Firmeninhaber, Selbstständige und Freiberufler gilt jedoch: „Sie haben keinen Anspruch auf eine bAV“, so Duben. "Für diese Gruppe ist es sinnvoll, über eine ebenfalls steuerlich geförderte Rürup-Rente vorzusorgen.“
gibt es inhaltliche Fehler...Firmenchefs als z.B. GmbH ( GGF ) sollten im ersten Step immer in der bav und nicht in Rürup einzahlen, aber darauf möchte ich eigentlich nicht hinaus. Ich habe mich vor 8 Jahren durch ein Zusatzstudium speziell im Bereich der bAV qualifiziert. In der Praxis habe ich den Job bis vor einem halben Jahr für eine Lebensversicherung sowohl als auch für einen freien Finanzdienstleister, ausgeübt.
Erschreckend ist, angefangen bei den Produktgebern, sprich bei den Versicherern, den Banken und bei zuletzt den Vertriebsmitarbeitern, die häufig als HGB´ler arbeiten überhaupt an Kenntnissen der einzelnen Förderwege Riester / Rürup und / oder bAV überhaupt vorhanden ist.

In der Praxis wird häufig ein eher " falsches " Produkt an die Frau an den Mann gebracht, da ein Abschluss eines Produktes, dass man aus dem ff beherrscht,aber eigentlich falsch ist... schneller Provision beschert. Egal ob für den Kunden sinnvoll oder nicht...vielleicht nicht immer verkehrt... aber auch nicht optimal beraten und umgesetzt, aber Umsatz....
Der Kunde " König " wird vielleicht nicht durch die Falschberatung zum " Bettler " aber es gibt zu wenig qualifiziert FachberaterInnen, die das Thema Altersvorsorge umfassend beraten können... Lieber ein " schneller " Riester, das kennen die Kunden aus sämtlichen Puplikationen anstatt Klärung, welche Voraussetzungen bei dem Kunden im Detail vorliegen!?
In dem Sinne freundliche Grüße von der Weser Elke Schmidt - Prestin

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