BAV: Kosten für die Insolvenzsicherung explodieren
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Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Institution, die Betriebsrenten weiterzahlt, wenn eine Firma Pleite geht. Finanziert wird er durch Beiträge seiner aktuell rund 76.000 Mitglieder. Unternehmen, die ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) über einen der drei Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds anbieten, müssen dabei Mitglieder im PSVaG sein.
Der Beitragssatz wird auf die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen bezogen. Derzeit summieren sich diese auf 285 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr lag der Beitrag bei 1,8 Promille. Dank der Wirtschaftskrise sind 2009 aber wesentlich mehr Unternehmen insolvent gegangen als in den Vorjahren. Der Schaden liegt derzeit bei rund 4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2008 lag er noch bei zirka 592 Millionen Euro. Deshalb die enorme Steigerung auf 14,2 Promille.
Hat ein Unternehmen Rückstellungen in Höhe von 1 Million Euro musste es im vergangenen Jahr einen Beitrag von 1.800 Euro zahlen, in diesem Jahr würde sich der Aufwand bereits auf 14.200 Euro summieren.
Um die Beitragsexplosion abzufedern, greift der Pensions-Sicherungs-Verein zum ersten Mal auf eine Regel zurück, die der Gesetzgeber 2006 ins Betriebsrentengesetz geschrieben hat: Den Beitrag müssen Arbeitgeber zunächst nicht vollständig zahlen werden; die Finanzierung wird auf die kommenden vier Jahre, also bis 2013, verteilt.
Konkret heißt das, dass bis zum Jahresende 2,3 Milliarden Euro zu zahlen sind. Das entspricht einer Belastung von 8,2 Promille. Den Rest von 1,7 Milliarden Euro müssen die Unternehmen in vier gleichen Teilbeträgen von je 427,5 Millionen Euro am Ende der Jahre 2010 bis 2013 abstottern.
Der Beitragssatz wird auf die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen bezogen. Derzeit summieren sich diese auf 285 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr lag der Beitrag bei 1,8 Promille. Dank der Wirtschaftskrise sind 2009 aber wesentlich mehr Unternehmen insolvent gegangen als in den Vorjahren. Der Schaden liegt derzeit bei rund 4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2008 lag er noch bei zirka 592 Millionen Euro. Deshalb die enorme Steigerung auf 14,2 Promille.
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Um die Beitragsexplosion abzufedern, greift der Pensions-Sicherungs-Verein zum ersten Mal auf eine Regel zurück, die der Gesetzgeber 2006 ins Betriebsrentengesetz geschrieben hat: Den Beitrag müssen Arbeitgeber zunächst nicht vollständig zahlen werden; die Finanzierung wird auf die kommenden vier Jahre, also bis 2013, verteilt.
Konkret heißt das, dass bis zum Jahresende 2,3 Milliarden Euro zu zahlen sind. Das entspricht einer Belastung von 8,2 Promille. Den Rest von 1,7 Milliarden Euro müssen die Unternehmen in vier gleichen Teilbeträgen von je 427,5 Millionen Euro am Ende der Jahre 2010 bis 2013 abstottern.