Verfassungsbeschwerde LV-Rückabwicklung landet vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Jahr 2014 einem Kunden der Allianz Lebensversicherung recht gegeben, der seine 1998 abgeschlossene Police rückgängig machen wollte. Dabei berief sich der Kläger auf fehlerhafte Unterlagen des Versicherers (Aktenzeichen: IV ZR 76/11). Dagegen legte die Allianz nach Informationen von Euro am Sonntag Verfassungsbeschwerde ein.
Ein Sprecher des ebenfalls in Karlsruhe ansässigen Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang einer entsprechenden Beschwerde (Aktenzeichen: 1 BvR 1674/14). Vor dem Gericht vertreten wird die Allianz Lebensversicherung „zu verfassungsrechtlichen Fragen des Versicherungsvertragsgesetzes“ von Redeker Sellner Dahs, wie die Bonner Kanzlei auf ihrer Internetseite bekanntgibt.
Über die Verfassungsbeschwerde werde noch in diesem Jahr entschieden, zitiert die Wochenzeitung Euro am Sonntag den Gerichtssprecher weiter. Den Namen des Antragstellers dürfe das Gericht aber nicht bestätigen. Die Allianz gebe zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme ab.
Ein Sprecher des ebenfalls in Karlsruhe ansässigen Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang einer entsprechenden Beschwerde (Aktenzeichen: 1 BvR 1674/14). Vor dem Gericht vertreten wird die Allianz Lebensversicherung „zu verfassungsrechtlichen Fragen des Versicherungsvertragsgesetzes“ von Redeker Sellner Dahs, wie die Bonner Kanzlei auf ihrer Internetseite bekanntgibt.
Über die Verfassungsbeschwerde werde noch in diesem Jahr entschieden, zitiert die Wochenzeitung Euro am Sonntag den Gerichtssprecher weiter. Den Namen des Antragstellers dürfe das Gericht aber nicht bestätigen. Die Allianz gebe zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme ab.