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23. Februar Wie verbindlich ist der Stichtag für den IDD-Start?

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Wie sich Vermittler für den 23. Februar rüsten sollten

In der Branche kursieren viele Tipps, die Versicherungsvermittler IDD-fit machen wollen. So hat zum Beispiel die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michaelis ein Formular für eine Geeignetheitsprüfung entworfen. Wer bei Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ab Ende Februar keine IDD-konforme Geeignetheitsprüfung vornehme, bekomme möglicherweise schwerwiegende Rechtsfolgen zu spüren, warnt Kanzlei-Inhaber Stephan Michaelis.

Auch Rechtsanwalt Norman Wirth, Gründer der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte und Vorstand des Vermittlerverbands AfW, empfiehlt, die IDD-Regeln besser schon Ende Februar anzuwenden. Wie sich die 'Umsetzung in den Mitgliedstaaten' ganz genau von der 'Anwendung der Regeln' abgrenzen lasse, sei unklar – „insbesondere in den Auswirkungen auf zivilrechtliche Fragen, wie Haftung und Wettbewerb“, erklärt Wirth auf Anfrage von DAS INVESTMENT. Er gehe davon aus, dass alle Beteiligten den Termin 23. Februar im Blick hätten und „alle relevanten Player dann IDD-ready sind“.

Übergangsphase oder Moratorium?

Im vergangenen Herbst hatte Wirth geäußert, dass für den IDD-Start möglicherweise eine Übergangsphase eingerichtet werden könne, in der Makler weiter nach den alten Regeln verfahren dürften. Oder dass es alternativ ein Moratorium geben könnte: Verstöße gegen Normen, die im Detail noch nicht klar sind, würden dann nicht geahndet werden.

Auf eine konkrete Voraussage, wie sich die Lage nach dem 23. Februar für Vermittler genau gestalten wird, mag sich Wirth zu Jahresbeginn 2018 nicht festlegen. Im Spiel sind viele Unbekannte:  „Wir haben ein wirksames, inkraftgetretenes und in Anwendung befindliches IDD-Umsetzungsgesetz mit seinen Auswirkungen auf VVG, VAG, GewO (Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und Gewerbeordnung, die Red.). Aber wir haben keine wirksame, inkraftgetretene und in Anwendung befindliche VersVermV und keine entsprechenden Rechtsakte“, so Wirth.

Angesichts der unklaren Basis rät der Rechtsanwalt: „Wer die Vorgaben der IDD, des Entwurfes der Versicherungsvermittlerverordnung – soweit überhaupt schon möglich – und der ebenfalls noch nicht rechtskräftigen delegierten Rechtsakte der EU-Kommission schon ab dem 23.2. berücksichtigt und umsetzt, macht jedenfalls nichts falsch.“

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