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Die Bank verliert: Kreditkartenvertrag Marke Eigenbau

Mit Karte bezahlen - heute mal nach eigenen Regeln. Bild: gettyimages
Mit Karte bezahlen - heute mal nach eigenen Regeln. Bild: gettyimages
Keine Kontoführungsgebühren, keine Abhebegebühren und diverse lauernde Vertragsstrafen für die Bank. Ein gewitzter russischer Bankkunde hat eine Kreditkartenvereinbarung nach eigenen Vorstellungen bearbeitet. Das berichtet „Die Welt“ auf ihrer Internetseite. Demnach scannte der als Dimintri Aleksejew bekannte Ex-Sicherheitsbeamte aus dem russischen Woronesch das Angebot der Bank und schrieb nach Belieben die Konditionen des Vertrags um. Dann sandte er seine Version an die Bank zurück. Diese bemerkte Aleksejews Änderungen nicht – und unterzeichnete.

Zwei Jahre vergingen, in denen Aleksejew als glücklicher Kreditkartenbesitzer nach eigenen Regeln einkaufen konnte. Als er jedoch seine Schulden nicht mehr beglich, löste die Bank im April 2010 den Vertrag auf und verklagte Aleksejew im September desselben Jahres darauf, seine Schulden in Höhe von umgerechnet rund 1.000 Euro zu begleichen. Doch für diesen Fall hatte Aleksejew bereits vorgesorgt: In seiner Version der Kreditkartenvereinbarung tauchen keine Sollzinsen für einen überzogenen Kreditrahmen auf. Somit konnte er gelassen auf die Klage der Bank reagieren, zahlte das entliehene Guthaben von 430 Euro umgehend zurück – und bekam vor Gericht Recht.

Die Bank legte Berufung gegen das Urteil ein und scheiterte. Jetzt ist Dimitri Aleksejew am Zug: Er verlangt von der Bank aufgrund von acht Verstößen gegen (seine) Vereinbarungen umgekehrt rund 550.000 Euro. Die Bank beruft sich auf Verjährung einer solchen zivilrechtlichen Klage. Aleksejew beharrt auf der Gültigkeit des Vertrags. Ob der findige 42-Jährige bald glücklicher Besitzer einer halben Million Euro ist, wird sich im September zeigen, wenn das Verfahren fortgesetzt wird.

Ist das auch in Deutschland möglich?

DASINVESTMENT.com fragte in einer Anwaltskanzlei nach. Und ja, grundsätzlich kommt auch ein solcher Vertrag über zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Denn die Bank hat ja auch unterschrieben. Dass sie sich geirrt haben könnte, dürfte ein Gericht nicht akzeptieren, so der Anwalt. Nicht bei einer Bank. Damit ist so ein Vertrag zunächst gültig.

Was ihn allerdings aushebeln könnte, ist der so genannte Überraschungsparagraf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der wendet sich gegen allzu ungewöhnliche Klauseln in Verträgen. Hat zum Beispiel ein Kunde mit einer Kreditkarte zugleich hinterrücks unwissentlich eine Waschmaschine mitgekauft, ist das ungültig. Das Überraschungsmoment gilt auch zugunsten der Bank.

Aber es hat in Deutschland so einen Fall wohl noch nicht gegeben. Und deshalb gibt es eben auch noch kein klares Urteil.

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