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Honorarberater klärt auf Vom Banker zum Berater mit Banklizenz: 4 Wege in die Selbständigkeit

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Haftungsfreier Allroundberater

Für viele Berater, die wie in der Bank wirklich umfassend betreuen wollen, nicht sofort beträchtliche Summen und organisatorische Kapazitäten binden wollen und denen die umfangreiche Unterstützung (Marketing, juristische Hilfestellung, Produktprüfungen usw.) erwünscht ist, ist ein Haftungsdach hervorragend geeignet. Die Berater schlüpfen unter das Dach eines Institutes, das eine §32 KWG-Lizenz hat, und können loslegen. Von der Vergütung erhält der tied agent (vertraglich gebundener Vermittler) typischerweise den größten Teil der mit dem Kunden abgerechneten Vergütung - ein geringer Teil verbleibt beim Haftungsdach.

Naturgemäß hat sich der so eingebundene Berater an die Produktauswahl und die organisatorischen Vorgaben des Haftungsdaches zu halten. In der Praxis ist das selten wirklich einschränkend, sondern vielmehr aufgrund der Risikoreduzierung durch die professionell durchgeführten strengen Vorprüfung willkommen. Ein ganz wichtiger Vorteil neben der „Banklizenz“ ist die fehlende Haftung und die Unterstützung bei der sich laufend verschärfenden Dokumentationspflicht. Für die allermeisten Berater, die aus einer Bank kommen, daher eine sehr gute Lösung.

Berater mit „Banklizenz“

Für einen Banker, der eine gehobene Klientel betreut hat, ist der eigenständige Erwerb einer KWG §32-Lizenz erste Option. Bei einem realistischen Anfangsbestand unterhalb von 30 Millionen, bei Nichterfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen und beim Wunsch auf juristische und abwicklungstechnische Unterstützung ist jedoch ein Haftungsdach die ökonomisch und inhaltlich sinnvollere Lösung.

Der Wind in der Selbstständigkeit ist rau und erbarmungslos. Es sollte vorweg viel Zeit in Gespräche und Informationsbeschaffung investiert werden. Aber es bleibt: Banken haben strukturelle Probleme - freie Berater mit einer „Banklizenz“ können die großen Profiteure sein.

Der Autor

Frank Frommholz ist zusammen mit seinem Sohn Frerk Frommholz geschäftsführender Gesellschafter der Finanzberatung Frommholz. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich. 18 Jahre lang arbeitete er in einem Unternehmen der Finanzplanungs- und Vermögensverwaltung. Seit 2009 ist Frommholz als Honorarberater selbstständig.

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