LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 12.12.2017 - 11:39 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Marzipantorte ist freiwillig Rentner haben keinen Anspruch auf Weihnachtsgeschenk

Torte. Das Arbeitsgericht Köln verwehrte Betriebsrentnern jetzt ein Weihnachtsgeschenk
Torte. Das Arbeitsgericht Köln verwehrte Betriebsrentnern jetzt ein Weihnachtsgeschenk | Foto: Dieter Kaiser/pixelio.de

Sehr gern hätten sie wieder ihre lieb gewonnene Marzipantorte gehabt – doch die bleibt den ehemaligen Mitarbeitern eines Nahrungsmittelherstellers in diesem Jahr verwehrt.

Der Fall

Ein Kölner Unternehmen hatte in der Vergangenheit ehemaligen Mitarbeitern zu Weihnachten jeweils 105 Euro und eine Marzipantorte zukommen lassen.

Als die Gaben ausblieben, zogen einige Ex-Mitarbeiter vor Gericht und wollten sie von ihrem Arbeitgeber einfordern. Sie beriefen sich dabei auf eine betriebliche Übung: Durch die Regelmäßigkeit der Geschenke sei ihnen ein Anspruch darauf entstanden.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Das Urteil

Nichts da, urteilte das Arbeitsgericht Köln: Nicht alle Betriebsrentner des Unternehmens hätten in der Vergangenheit überhaupt Weihnachtsgeschenke erhalten. Außerdem habe der Arbeitgeber in Anschreiben extra darauf hingewiesen, dass er die Leistungen jeweils nur für das aktuelle Jahr gewährt.

Urteil vom 24.11.2016 – AZ: 11 Ca 3589/16

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion