LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Rechtsexperte über Honorare für Versicherungsmakler „So bekommt der Versicherungsmakler auch dann Geld, wenn der Kunde woanders abschließt“

Seite 3 / 4

Der Makler stellt also seinem Kunden seine Zeit und seine Kenntnisse zur Verfügung, erhält aber kein Geld, selbst wenn der Kunde den gleichen Tarif, der ihm vom Makler zum Abschluss empfohlen wurde, über einen anderen Vermittler – etwa einen gebundenen Vertreter , ein Vergleichsportal oder online bei dem Versicherer – abschließt. Könnte er nicht zumindest ein kostenpflichtiges Gutachten für den Privatkunden erstellen, um nicht völlig umsonst gearbeitet zu haben?

Utz: Das wäre denkbar, aber mit gewissen Risiken verbunden.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Wie meinen Sie das?

Utz: Zum einen ist bisher nicht gerichtlich geklärt, ob hierin eine Umgehung des § 34 e GewO liegen könnte. Zum anderen könnte ein Gericht einem Versicherungsmakler, der nicht zumindest geprüfter Rechtskandidat ist, also über das erste juristische Staatsexamen verfügt, absprechen, ein wissenschaftliches Rechtsgutachten erstellen zu können, so dass die Gutachtenerstellung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt wäre. Selbst wenn der Kunde mit der Zahlung einverstanden ist, könnten Wettbewerber oder Verbände dagegen vorgehen und den Makler wettbewerbsrechtlich abmahnen. Außerdem käme es hier sehr auf die Gestaltung des Vertrages an, damit eine unangemessene Benachteiligung des Kunden ausgeschlossen ist.

Tipps der Redaktion