LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Stichtag nach dem Kleinanlegerschutzgesetz Heute endet die Übergangsfrist für die Vermittlung bestimmter Direktinvestments

Seite 2 / 2

Und was ist mit den Vermittlern von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen?

Vermittler von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen haben etwas mehr Zeit. Denn sie müssen eine Erlaubnis gem. §34f GewO Kategorie III (Vermögensanlagen) bis Dezember beantragt haben. Wenn noch der Sachkundenachweis fehlen sollte, kann dieser sogar bis 12 Monate nach Gesetzesverkündigung nachgereich werden, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des Vermittlerverbands AfW. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen