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Urteil des Landgerichts Hamburg Hamburger Sparkasse muss Immobiliendarlehensvertrag rückabwickeln

Haspa-Filiale: Die Sparkasse muss ein Immobiliendarlehensvertrag rückabwickeln.
Haspa-Filiale: Die Sparkasse muss ein Immobiliendarlehensvertrag rückabwickeln. | Foto: Haspa

Mit Urteil vom 25. Oktober 2017 (Aktenzeichen: 325 O 345/16) hat das Landgericht Hamburg die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrags vom 15. April 2011 über den Nennbetrag von 256.000 Euro verurteilt. Laut Landgericht entspricht die Widerrufsinformation nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Kläger konnte den Vertrag darum wirksam widerrufen.

Dies wird damit begründet, dass der Klammerzusatz Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrags und über die für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde "Pflichtangaben" enthalte, die für den Immobiliardarlehensvertrag des Klägers nicht einschlägig seien, heißt es von Hahn Rechtanwälte. Die Kanzlei hat den Kläger aus Rosengarten bei Hamburg vertreten. Eine Mitteilung über die für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde habe der Kläger nicht erhalten. Die Ausübung des Widerrufsrechts verstoße auch nicht gegen Treu und Glauben. Dabei schließt sich das Landgericht Hamburg laut Hahn Rechtsanwälte einem BGH-Urteil vom 22. November 2016 an.

"Das Urteil des Landgerichts Hamburg und das des BGH lassen sich auf Widerrufsinformationen von Immobiliendarlehensverträgen vom 11.Juni 2010 bis Herbst 2011 aller Sparkassen im gesamten Bundesgebiet und zahlreicher Banken anwenden", sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Die Kreditinstitute können sich auch nicht erfolgreich auf die sogenannte Schutzwirkung des Musters berufen. Weil mit der Widerrufsinformation nicht sämtliche Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist erfüllt sind, können betroffene Darlehensnehmer ihre Darlehensverträge noch wirksam widerrufen und rückabwickeln.

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"Auf Sparkassen und verschiedene Banken kommt für die ab Mitte 2010 geschlossenen Immobiliendarlehensverträge eine neue Widerrufswelle zu", so der Partner und Leiter der Hamburger Niederlassung der Kanzlei. "Nach unserer Erfahrung sind die meisten Kreditinstitute jetzt auch außergerichtlich vergleichsbereit."

Es ist nicht das erste Urteil, das das Landgericht Hamburg gegen die Immobiliendarlehensverträge der Haspa gefällt hat. Auch andere Anlegeranwälte haben bereits zum Widerruf von Altvertägen aufgerufen.

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