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Rechtsanwalt erklärt Die 3 häufigsten Haftungsfälle des Jahres 2016

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  1. Geschlossene Beteiligungen 

Auch das Thema Haftung wegen Vermittlung von geschlossenen Beteiligungen reißt nicht ab. Dies gilt unabhängig von der konkret vermittelten Beteiligung und bezieht sich auf eine Vielzahl von Produkten. 

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Solange jeweils bezogen auf den einzelnen Vermittlungsvorgang die zehnjährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist, muss auch weiterhin mit Haftungsfällen gerechnet werden. 

Kongress für Vermittlerrecht

Weitere Informationen, Empfehlungen und Ratschläge zu Haftungsfragen der Versicherungs- und Finanzanlagevermittler wird die Kanzlei Jöhnke & Reichow auch auf dem Vermittlerkongress am 22. Februar in Hamburg geben. Informationen zu allen Vorträgen finden Sie auf der Internetseite der Kanzlei Jöhnke & Reichow

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