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„Rechtsmängel in AGB“ Verbraucherschützer mahnen Insurtech Clark ab

Junge Leute nutzen Laptop und Tablet: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war mit einigen Klauseln des Insurtechs Clark nicht einverstanden.
Junge Leute nutzen Laptop und Tablet: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war mit einigen Klauseln des Insurtechs Clark nicht einverstanden. | Foto: Pixabay

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist mit einigen Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Insurtechs und Versicherungsmaklers Clark Germany nicht einverstanden. So sollen „zahlreiche rechtswidrige Bedingungen in den AGB“ sein, die Kunden benachteiligen könnten. Die Verbraucherschützer haben Clark daher abgemahnt.

Worum geht es genau?

Laut Verbraucherschützer wolle Clark „seine Haftung und auch die seiner Dienstleister für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausschließen“, heißt es in einer Pressemitteilung; beispielsweise bei technischen Fehlern der Software oder Wartungsarbeiten auf der Plattform selbst.

„So könnte es durchaus passieren, dass Verbraucher Probleme mit dem Abschluss oder der Deckung ihres Versicherungsvertrags bekommen und das Unternehmen im Schadensfall nicht haftet, weil es sich auf technische Probleme beruft, die eigentlich in seinem Verantwortungsbereich liegen“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Zudem stehe in Clarks Geschäftsbedingungen, dass das Unternehmen diese bei einer Änderung des Marktes einseitig anpassen dürfe. „Dass es dabei nicht darum geht, die Interessen von Verbrauchern zu berücksichtigen, liegt auf der Hand“, so Grieble weiter. 

Auch sollten Verbraucher einen vermuteten Missbrauch ihrer Daten nach den Bedingungen des Versicherers nicht nur sofort, sondern auch schriftlich mitteilen müssen, so die Verbraucherschützer. „Dass nach Ansicht des Unternehmens eine E-Mail mit einer so eiligen Information nicht ausreichend sein soll, ist nicht nachvollziehbar und vor allem rechtswidrig“, ist Grieble überzeugt. „Anbieter dürfen in solchen Fällen nicht auf die schriftliche Form bestehen, sondern höchstens die Textform verlangen.“ Darunter falle nach neuester Gesetzeslage auch die E-Mail.

Reaktion von Clark 

Wie die Verbraucherschützer mitteilten, habe Clark Germany auf die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung reagiert. Der Versicherungsmakler darf die betroffenen Klauseln ab jetzt nicht mehr verwenden.

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