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Brexit-Folgen „Die Finanzbranche nimmt den Brexit voraus“

Joachim Kaetzler ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS in Deutschland.
Joachim Kaetzler ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS in Deutschland. | Foto: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB

Der Supreme Court, das höchste britische Gericht, hat bestätigt, dass vor der Abgabe der EU-Austrittsmitteilung das britische Parlament zustimmen muss. Doch auch wenn das Parlament der Austrittsmitteilung zustimmt, heißt das noch nicht, dass auch die finalen Verträge vom Parlament freigegeben werden.

Denn der in der vorigen Woche vorgestellte 12-Punkte-Plan von Theresa May ist umstritten und eine Abstimmung darüber könnte den weiteren Austrittsprozess verzögern. Das Gericht hat zudem entschieden, dass die Regierungen von Nordirland und Schottland nicht über die EU-Austritterklärung abstimmen müssen.

Die europäische Finanzbranche aber nehme den vom Volk bei der Abstimmung im Juni 20126 geforderten Brexit voraus, erklärt Joachim Kaetzler. Was der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in der Praxis konkret bedeuten dürfte, skizziert der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei CMS in einem Gastbeitrag:

Finanzbranche nimmt den Brexit voraus

„Tausende Banker ziehen um“, „Flucht aus der City“ und ähnlich reißerische Schlagzeilen machen seit dem Brexit-Votum in der europäischen Presse die Runde. Bis vor wenigen Tagen hatte sich die Finanzbranche bedeckt darüber gehalten, welche Konsequenzen der Brexit für Geschäft, Handelspartner und Mitarbeiter haben sollte.

Generische Aussagen wie „Wir bleiben, wo unsere Kunden sind“ und Durchhalteparolen „London wird immer ein wichtiger Finanzplatz bleiben“ bestimmten die öffentliche Diskussion. Das hatte vor allem damit zu tun, dass einige Stimmen darauf hofften, den bisherigen Marktzutritt für britische Bank- und Finanzdienstleister, darunter viele Tochterunternehmen internationaler Großbanken aus Asien oder Nordamerika, beibehalten zu können.

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Ein Anzeigeverfahren reicht bisher aus

Und unter „bisherigem Marktzutritt“ verstanden viele, dass der Sitz eines Unternehmens oder eines Tochterunternehmens in Großbritannien ausreichte, um – dank der Grundfreiheiten – im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum grenzüberschreitend Geschäfte anzubieten und Niederlassungen eröffnen zu können – mit dem sogenannten „Europapass“, der nicht nur in der EU, sondern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt.

Statt umständlich Tochtergesellschaften, aus denen Bankgeschäfte betrieben werden können, zu eröffnen, zu lizensieren und mit Kapital und Liquidität auszustatten, reicht nach den bisherigen Regeln für die UK-Finanzbranche ein bloßes Anzeigeverfahren aus; die laufende Überwachung des Instituts findet im Wesentlichen im Sitzstaat statt.

Jedenfalls galt das bisher.

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