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Altersvorsorge in Deutschland
„Doppelbesteuerung von Renten entschärft, aber noch nicht verhindert“
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Altersvorsorge in Deutschland „Doppelbesteuerung von Renten entschärft, aber noch nicht verhindert“

Rentnerpaar bei der Gartenarbeit
Paar bei der Gartenarbeit: Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge lobt eine „überfällige Entschärfung der Doppelbesteuerung“ deutscher Rentner. | Foto: Kampus Production / Pexels

Die drohende Doppelbesteuerung von Renten ist mit einem aktuellen Beschluss des Bundesrates zwar erneut ein Stück weit entschärft worden, kommentiert Klaus Morgenstern. Doch die Regeln im sogenannten Wachstumschancengesetz reichen noch nicht aus, um sie in jedem Fall zu verhindern, so der Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). „In der heftigen öffentlichen Diskussion über die Haltung der CDU zu diesem Gesetz und über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses war vielfach übersehen worden, dass es bei diesem Gesetzgebungsverfahren auch um eine steuerliche Entlastung der Rentner geht.“ Konkret soll der steuerpflichtige Anteil nicht mehr so schnell ansteigen wie ursprünglich geplant. 

Klaus Morgenstern
Klaus Morgenstern © DIA

Nach der bisherigen Gesetzeslage wären neue Renten bereits ab dem Jahr 2040 voll besteuert worden. Dieser Zeitraum soll nun durch kleinere Anstiege des zu versteuernden Rentenanteils pro Jahr bis 2058 gestreckt werden. Nach bislang geltendem Recht stieg der Besteuerungsanteil ab 2021 um jeweils einen Prozentpunkt. Das Wachstumschancengesetz sieht hingegen ab 2023 lediglich eine jährliche Erhöhung in Schritten von jeweils 0,5 Prozentpunkten vor. Dadurch ergibt sich für Renten, die in diesem Jahr beginnen, ein Besteuerungsanteil von 83 Prozent statt 84 Prozent. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie bislang vorgesehen 100 Prozent, sondern nur 91 Prozent. 

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Bundesregierung zögerte lange mit Korrektur 

„Die Bundesregierung hatte das Problem der doppelten Besteuerung von Renten lange Zeit negiert, obwohl die Experten schon vor Jahren darauf hingewiesen hatten. Noch im Jahr 2019 sah der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz keinen dringenden Handlungsbedarf bei der Rentenbesteuerung“, kritisiert Morgenstern. „Erst nachdem der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen am 19. Mai 2021 vorgerechnet hatte, dass in mehreren Fallkonstellationen eine Doppelbesteuerung auftritt, war die Koalition zu Anpassungen bereit. Aber es wird noch ein weiterer Schritt folgen müssen, um eine unzulässige Besteuerung auf jeden Fall zu verhindern“, so der DIA-Sprecher weiter. 

 

Das räume sogar die Bundesregierung selbst ein: „So findet sich in der Begründung zum Wachstumschancengesetz die Feststellung, dass weitere Schritte erforderlich sind, um bei zukünftigen Rentenkohorten eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, aber auch um schon eingetretene Fälle zu heilen.“ Besonders betroffen sind laut Morgenstern Selbstständige, die ihre Rentenbeiträge vollständig aus der eigenen Tasche finanzieren und keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse erhalten. „Aber auch bei Ledigen, die keine Hinterbliebenenrente erhalten, oder Männern, die wegen ihrer kürzeren Lebenserwartung früher versterben, kann eine Doppelbesteuerung eintreten.“ 

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