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Umfrage unter Maklerpools „Steuerreform bietet Chancen für versierte Fondsvermittler“

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Matthias Milczewsky, BCA

Matthias Milczewsky, Leiter Investment Operations der BCA AG:

Grundsätzlich hat die Investmentsteuerreform beziehungsweise das dazugehörige Investmentsteuerreformgesetz gleich eine ganze Reihe, wenngleich durchaus erklärungsbedürftige, Vereinfachungen im Gepäck. Sie betreffen vor allem die Aspekte Körperschaftssteuer, Teilfreistellungen auf Anlegerebene, Umstellung auf cash-flow-Besteuerung, Wegfall des Bestandsschutzes für Altanlagen vor 2009 und die Einführung einer Mindestbesteuerung durch die sogenannte Vorabpauschale.

Insofern eröffnen sich für fachkundige Investmentvermittler neue aussichtsreiche Beratungsmöglichkeiten. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich Kunden im Regelfall nur ungern mit Steuerthemen befassen, auf der anderen Seite aber praktisch jeder Depotinhaber betroffen ist. Da an dieser Stelle allerdings der schmale Grat zur unzulässigen Steuerberatung schnell überschritten sein kann, sollten Vermittler im Zweifelsfall den Steuerberater des Kunden hinzuziehen.

Auch wenn mit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes ab 2018  ausländische Fonds hinsichtlich deutscher Erträge steuerlich nicht mehr schlechter gestellt sein werden als ihre hiesigen Pendants, ist schwer vorhersehbar, inwieweit sich vor allem die internationalen Kapitalanlagegesellschaften nunmehr ermuntert sehen, ihre Portfolioauswahl auszweiten.

Zumindest derzeit registrieren wir noch keinen spürbaren Trend hin zur Erweiterung der Fondspalette insgesamt. Wir werden allerdings den Markt weiterhin auch dahingehend sorgfältig beobachten und unseren Maklern frühzeitig entsprechend vertriebsrelevante Informationen über unser BCA Investment Research liefern.

Da sich die Auswirkungen für Privatanleger hinsichtlich der 15-prozentigen Körperschaftssteuer der Fonds durch die Teilfreistellungen nach derzeitigem Kenntnisstand sehr gemäßigt darstellen, sei von voreiligem Aktionismus unbedingt abgeraten. Allerdings, durch die Risikobrille betrachtet, macht eine kritische Neubewertung der vorhandenen Portfolien dagegen durchaus Sinn. So gehen Fondsgesellschaften schon heute in Teilen dazu über, ihre Mischfonds mit überarbeiteten Anlagerichtlinien auf feste Aktienquoten festzulegen, um vor allem die erwähnten Teilfreistellungen zu sichern.

Auch können etwa Fonds, die bis dato praktisch nur wegen des Aspektes Steuerfreiheit im Depot liegen, durch performancestärkere Produkte ersetzt werden. Hierfür bieten sich zum Beispiel erstklassige vermögensverwaltende Produkte – wie etwa ausgewählte Strategien aus unserer erfolgreichen „Private Investing“ Serie – an.

Zu guter Letzt und bedingt durch Mifid II ist ab kommendem Jahr zu alledem eine Zielmarktbestimmung für Finanzprodukte verbindlich vorgeschrieben. Demzufolge sind Initiatoren künftig per se verpflichtet, für alle Produkte im Portfolio klar umrissene Zielmärkte zu definieren. Obendrein müssen Finanzdienstleister die jeweilige Anlage im Sinne des Anlegers laufend beobachten, damit einhergehende Risiken immer wieder neu bewerten sowie gegebenenfalls entsprechend reagieren.“

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