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EU beschließt Erhöhung der Mindestversicherungssumme Berufshaftpflicht dürfte für viele Vermittler teurer werden

Eiopa-Zentrale Frankfurt
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) mit Sitz in Frankfurt am Main spielt eine zentrale Rolle bei der Vermittlerregulierung. | Foto: Imago Images / Pond5 Images

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Versicherungsvermittler und -berater steigen deutlich. Aktuell beträgt die Mindestversicherungssumme für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung dieser Berufsgruppe 1.300.380 Euro für jeden Schadenfall und 1.924.560 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres. Die Werte steigen nun auf 1.564.610 Euro und 2.315.610 Euro. Es ist die stärkste Anpassung der Mindestwerte seit Einführung der Versicherungspflicht. 

Mindestversicherungssummen gelten ab Oktober

Um den Änderungen des Europäischen Verbraucherindexes Rechnung zu tragen, werden gemäß der EU-Vertriebsrichtlinie IDD diese Beträge alle fünf Jahre von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen Eiopa überprüft und der EU-Kommission entsprechend neue Beträge vorgeschlagen. Vergangene Woche stimmte die Brüsseler Kommission mit der delegierten Verordnung (EU) 2024/896 diesem Vorschlag aus dem Vorjahr zu. Die neuen Mindestversicherungssummen gelten damit ab dem 9. Oktober 2024.

Als Grund für die Erhöhung der Mindestversicherungssummen nennt die EU-Kommission den starken Anstieg der Verbraucherpreise innerhalb der Europäischen Union in den zurückliegenden Jahren. Daher sei eine Anpassung der Grundbeträge für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern, Rückversicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit um diesen prozentualen Anstieg notwendig. 

„Wir werden unsere Kunden in den kommenden Monaten individuell über ihre Möglichkeiten der Vertragsgestaltung informieren“, sagt Marc Hinrichsen, Geschäftsführer von Hans John Versicherungsmakler, und verweist darauf, dass ein erneuter Versicherungsnachweis seitens der Vermittler gegenüber der IHK nicht erforderlich sein wird, da die Versicherer eine Globalerklärung abgeben werden. „Die Anpassung bietet [...] aber natürlich auch die Chance, gegen eine moderate Beitragserhöhung direkt auf eine noch höhere Versicherungssumme aufzustocken“, ergänzt Christian Lübben, Prokurist des Unternehmens.

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Das planen die Berufs-Haftpflichtversicherer

Die Haftpflichtexperten des Hamburger Maklerunternehmens fragten bei ihren Konzeptpartnern nach, ob im Zuge der VSH-Anpassung auch Beiträge steigen werden. Dies ist in Teilen bereits jetzt geplant.

Allcura: Geplant ist, eine beitragspflichtige Anpassung auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme um 7,8 Prozent auf den Grundbeitrag durchführen. Alternativ wird die Möglichkeit bestehen, die Versicherungssumme gegen Zuschlag auf 1,6 Millionen Euro erhöhen.

Allianz: Sie wird eine beitragsfreie Anpassung der Versicherungssumme auf 1,6 Millionen Euro durchführen.

Ergo: Die Anpassung auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme wird beitragsfrei erfolgen. Alternativ wird die Möglichkeit bestehen, die Versicherungssumme gegen geringen Zuschlag auf voraussichtlich 1,75 beziehungsweise 2,0 Millionen Euro zu erhöhen.

R+V: Für Bestandskunden, die mit 1,5 Millionen Euro gegen Vermögensschäden versichert sind, erfolgt die Anpassung beitragsfrei. Für die Vielzahl an Vermittlern, die mit einer Versicherungssumme von 1,35 Millionen Euro versichert sind, ist grundsätzlich eine Beitragsanpassung von 7,9 Prozent zu erwarten.

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