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BVK appelliert an Makler Verschiebung der IDD betrifft Deutschland nicht

Am 20. Dezember 2017 hat die EU-Kommission beschlossen, die Anwendung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Die Mitgliedsstaaten – auch Deutschland – sind aber trotzdem verpflichtet, sich an die neuen Regeln bis zum 23. Februar 2018 anzupassen, berichtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Grund für die Verschiebung sind wohl Schwierigkeiten einzelner EU-Mitgliedstaaten, den ursprünglichen Termin für die Umsetzung der IDD in nationales Recht einzuhalten.

Die Branche hierzulande solle aber nicht fälschlicherweise annehmen, dass eine Anpassung an das neue Gesetz erst im Oktober 2018 fällig wird, appelliert der BVK in eine Pressemitteilung. „Diejenigen, die meinen, sie könnten im Hinblick auf die Verschiebung der EU-Kommission erstmal abwarten, irren deshalb“, so der Präsident des Verbands, Michael Heinz.

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Heißt: Die Beratungsverpflichtung für alle Vertriebswege beispielsweise, also auch für den Online-Vertrieb über Vergleichsportale, wird schon Anfang des kommenden Jahres fällig.

Und: „Unberührt von der Verschiebung der EU-Kommission bleibt auch die Verpflichtung zur Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich für alle deutschen Vermittler, die gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden muss“, so BVK-Präsident Heinz weiter.

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